Verifizierungsverfahren

So prüfen wir Bewertungen

Sterne-Bewertungen sind im Netz zur Währung geworden, und Währungen kann man fälschen. Deshalb gelten für Bewertungen auf Verkaufsklar fünf Regeln, die wir hier vollständig offenlegen. Diese Seite dient zugleich als Verbraucherinformation zur Echtheit von Bewertungen nach § 5b Abs. 3 UWG.

Die fünf Regeln

Warum diese Bewertungen nicht kaufbar sind

  1. 01

    Nur nach echter Transaktion

    Eine Bewertung kann ausschließlich abgeben, wer über Verkaufsklar mit genau diesem Makler in Kontakt gekommen ist. Der Bewertungslink ist technisch an die konkrete Transaktionsakte gebunden; eine Bewertung ohne Akte ist systemseitig unmöglich.

  2. 02

    Kein Import, keine Einladung im Nachhinein

    Wir übernehmen keine Bewertungen von Google oder anderen Portalen, und Makler können keine Alt-Kunden nachträglich zur Bewertung einladen. Was hier steht, ist auf unserer Plattform entstanden, oder es steht hier nicht.

  3. 03

    Zwei Zeitpunkte, klar getrennt

    Ein kurzes Feedback nach dem Vor-Ort-Termin und eine ausführliche Bewertung nach dem Abschluss. Beide sind als solche gekennzeichnet, bewertet werden Erreichbarkeit, Preis-Ehrlichkeit, Vermarktungsqualität und Weiterempfehlung.

  4. 04

    Kommentarrecht statt Löschrecht

    Makler können auf jede Bewertung öffentlich antworten, aber keine Bewertung entfernen lassen, weil sie negativ ist. Entfernt wird nur, was rechtswidrig ist (etwa Beleidigungen oder personenbezogene Daten Dritter), und das dokumentieren wir.

  5. 05

    Negative Bewertungen zählen voll

    Der Bewertungs-Durchschnitt im Profil enthält alle verifizierten Bewertungen, gute wie schlechte. Ein Profil ohne einzige kritische Stimme ist bei ausreichender Anzahl unwahrscheinlich, und genau deshalb glaubwürdig, wenn es sie zeigt.

Die Bewertungen sind eine von zwei Säulen des MaklerScores; die andere ist gemessene Vermarktungsleistung. Beide zusammen, samt Kennzahlen und Gewichtung, erklärt die Methodik-Seite; das Aufnahme- und Prüfverfahren für Makler steht unter So prüft Verkaufsklar.

Stand: August 2026 · Verbraucherinformation zur Echtheit von Bewertungen (§ 5b Abs. 3 UWG)