
Leitfäden für jeden Objekttyp, alle Kosten und Steuern, Anlass-Ratgeber für Erbe und Scheidung. Und der Startpunkt ist immer derselbe: wissen, was Ihre Immobilie wert ist.
Ein Immobilienverkauf ist kein Glücksspiel, sondern ein Prozess mit bekannten Hebeln: Wer den Marktwert kennt, bevor er inseriert, die Unterlagen komplett hat, bevor Käufer fragen, und nur mit geprüfter Finanzierung verhandelt, verkauft in typischen Märkten binnen drei bis sechs Monaten nahe am oberen Ende der Spanne.
Die Kosten auf Verkäuferseite bleiben überschaubar (1 bis 4 Prozent plus gegebenenfalls Provisionsanteil und Kreditablöse), und die meisten Selbstnutzer verkaufen dank Zehnjahresfrist und Eigennutzungs-Ausnahme steuerfrei. Dieser Bereich bündelt dafür alles: die Objektart-Leitfäden mit den kompletten Abläufen, die Anlass-Ratgeber für Erbe, Trennung und Alter, das A-Z der Einzelthemen von der Auflassungsvormerkung bis zum Wegerecht, und die Rechner, die aus Paragrafen Ihre Zahlen machen.
Der Startpunkt ist überall derselbe und kostet nichts: die neutrale Werteinschätzung, gegen die Sie jede Makler-Einwertung und jedes Kaufangebot prüfen können.
Und was die Daten dazu sagen, bevor Geld verloren geht.
Der Makler meinte, wir sollten ruhig hoch reingehen, runter geht ja immer.“
Der teuerste Ratschlag der Branche: Überteuerte Inserate altern öffentlich und enden im Schnitt unter Markt. Prüfen Sie jede Einwertung gegen eine neutrale Spanne, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.
Die Preisstrategie →Uns hat jemand direkt ein Kaufangebot gemacht, ganz ohne Inserat. Klingt bequem.“
Direktangebote ohne Markt sind selten Geschenke: Ankäufer kalkulieren 10 bis 30 Prozent unter Wert. Bequemlichkeit ist legitim, aber erst, wenn Sie wissen, was sie kostet.
Sofortankäufer einordnen →Ehrlich gesagt wissen wir nicht mal, ob wir überhaupt verkaufen sollen.“
Dann ist der Verkaufs-Hub trotzdem richtig: Die Vergleichsrechnung vermieten oder verkaufen und eine neutrale Wertspanne beantworten die Frage mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Die Vergleichsrechnung →Jeder Objekttyp hat eigene Regeln, Unterlagen und Werthebel. Wählen Sie Ihren Weg.
Der komplette 8-Schritte-Leitfaden mit Kosten, Steuern, Preisstrategie, Käufer-Taktiken und Beispielrechnungen, vom ersten Gedanken bis zur Übergabe.
Zum Leitfaden →Mit der WEG-Unterlagen-Checkliste, die Banken und Käufer sehen wollen: Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeld und Rücklage als Preisfaktoren.
Zum Leitfaden →Baurecht und Bodenrichtwert zuerst: die Werthebel beim unbebauten Land, von der Bauvoranfrage bis zur Teilungs-Frage großer Grundstücke.
Zum Leitfaden →Die 9-Schritte-Anleitung für Privatverkäufer, ehrlich gerechnet: was Sie sparen, was Sie leisten müssen und wo die Fallen liegen.
Zum Leitfaden →Die Kurzfassung in drei Phasen; jede Detailfrage beantworten die Leitfäden und das A-Z.
Realistische Preisspanne ermitteln, parallel Grundbuchauszug, Energieausweis und Nachweise beschaffen. Die Basis, an der später alles hängt.
Makler oder privat, dann Exposé, Inserate und Besichtigungen mit vorgeprüften Interessenten.
Preisverhandlung nur mit belastbarer Finanzierung, Notartermin, nach vier bis acht Wochen Kaufpreiszahlung und Übergabe.
Die Phase, die über alles entscheidet, ist die erste: Wer Wert und Unterlagen vor dem Inserat beisammen hat, verkürzt jede spätere Phase, weil Käuferbanken sofort prüfen können und Verhandlungen auf Fakten statt Vermutungen laufen. Realistisch heißt das eine bis zwei Wochen Vorbereitung, die hinten einen Monat sparen.
Der Ablauf ist bei allen Objektarten gleich, die Werthebel nicht. Beim Haus zählen Zustand und Energetik, und der Wert wird über den Sachwert plausibilisiert. Bei der Wohnung verkauft die Eigentümergemeinschaft mit: Hausgeld, Rücklage und Protokolle entscheiden die letzten 10 bis 15 Prozent, und Käufer rechnen in Quadratmeterpreisen der Lage.
Beim Grundstück ist das Baurecht fast alles: Zwischen Ackerland und baureifem Land liegt schnell der Faktor 20, und der amtliche Bodenrichtwert ist der Startpunkt jeder Verhandlung.
Beim Mehrfamilienhaus schließlich kaufen Anleger Erträge: Mietfaktor und Ertragswert ersetzen die Emotionen des Eigenheim-Markts. Genau deshalb führt jede Objektart oben zu ihrem eigenen Leitfaden, mit dem passenden Rechenweg, den richtigen Unterlagen und den Fallen, die nur dort existieren.
Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück: An diesen fünf Punkten entscheidet sich der Erlös.
Wert, Unterlagen, Weg, Preis, Vermarktung: Wer die Kette einhält, ist am Ende schneller als jeder, der mit dem Inserat beginnt. Fast alle teuren Fehler sind Reihenfolge-Fehler.
Der Angebotspreis entscheidet, wer Ihr Inserat überhaupt sieht: Suchraster, Preisschwellen und die klickstarken ersten 14 Tage machen ihn zur wichtigsten Vermarktungsentscheidung.
Jede belegte Zahl verteidigt Ihren Preis, jede Lücke wird als Risiko eingepreist. Käuferbanken finanzieren ohne vollständige Mappe gar nicht erst.
Finanzierungsbestätigung oder Kapitalnachweis vor jeder Reservierung. Das beste Angebot ohne Nachweis ist kein Angebot, sondern ein Risiko mit Preisschild.
Spekulationsfrist und Zinsbindungs-Ende sind die zwei Uhren, die über zehntausende Euro entscheiden. Beide Termine gehören geprüft, bevor das Inserat online geht.
Wenn das Leben den Verkauf anstößt, gelten zusätzliche Regeln, steuerlich und menschlich.
Fristen, Erbschaftssteuer, Erbengemeinschaft: in Ruhe sortiert, mit der übernommenen Spekulationsfrist des Erblassers als wichtigstem Detail.
Zum Leitfaden →Fünf Optionen für das gemeinsame Haus, die Auszahlung fair berechnet und die Steuerfalle der Anteilsübertragung erklärt.
Zum Leitfaden →Anleger-Preislogik, Mieterrechte und die Aufhebungs-Strategie: warum vermietet anders verkauft und was den Abschlag verkleinert.
Zum Leitfaden →Teilverkauf, Leibrente oder verkaufen und wohnen bleiben: der neutrale Vergleich der vier Modelle, mit den Kosten, die Anbieter ungern nennen.
Zum Leitfaden →Auch der Sonderfall folgt der Grundregel: erst der neutrale Wert, dann die Entscheidung. In Erbengemeinschaften und Trennungen ist die gemeinsame Zahl sogar das wichtigste Friedenswerkzeug, denn fast jeder Familienstreit ums Haus ist ein verkleideter Wertstreit.
Sie verkaufen im Rhein-Main-Gebiet? Für Frankfurt gibt es den lokalen Verkaufs-Leitfaden mit amtlichen Lagedaten und den leistungsgeprüften Partnern der Region; weitere Städte folgen laufend.
Es gibt keine Maklerpflicht und kein generelles Richtig, nur eine ehrliche Rechnung: Der Makler kostet Ihren Provisionsanteil von meist 2,97 bis 3,57 Prozent und liefert dafür Marktkenntnis, vorgefilterte Interessenten und 50 bis 80 gesparte Arbeitsstunden.
Der Privatverkauf spart fünfstellig und verlangt dafür Zeit, Nerven und Verhandlungsroutine, mit denselben Werkzeugen, die Profis nutzen, von der Bewertung bis zum Exposé.
Die Qualität schwankt in kaum einer Branche so stark wie bei Maklern, weshalb die Auswahl wichtiger ist als die Grundsatzfrage: Der 6-Kriterien-Check trennt Profis von Provisionsjägern. Und wer unsicher ist, beantwortet die 6-Fragen-Entscheidungshilfe in fünf Minuten, ehrlicher als jedes Verkaufsgespräch.
Auf Verkäuferseite kostet der Verkauf weniger, als die meisten befürchten, und mehr, als manche einplanen: Energieausweis und Lastenfreistellung bleiben unter 1.000 €, der eigene Provisionsanteil liegt bei 2,97 bis 3,57 Prozent, und der gefährlichste Posten ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Zinsbindung, die unbemerkt fünfstellig wird.
Bei den Steuern gilt die Doppelregel des § 23 EStG: Nach zehn Jahren Haltedauer oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren bleibt der Gewinn komplett steuerfrei, dazwischen zählt der persönliche Steuersatz, und in Fristnähe entscheiden Monate über zehntausende Euro.
Alle Posten mit Beispielrechnungen stehen in den Ratgebern Kosten und Steuern, Ihre konkreten Zahlen liefern Spekulationssteuer-, Provisions- und Vorfälligkeits-Rechner in jeweils zwei Minuten.
Die wichtigsten Einzelthemen des Immobilienverkaufs, jedes mit Gesetzesquellen und Stand-Datum, vom Steuerparagrafen bis zum Grundbuchrecht.
In dieser Reihenfolge: realistischen Marktwert ermitteln, Unterlagen vollständig beschaffen, dann bewusst zwischen Makler und Privatverkauf entscheiden, marktnah bepreisen und nur mit finanzierungsgeprüften Interessenten verhandeln. Die meisten teuren Fehler entstehen, wenn diese Reihenfolge übersprungen wird.
Die Werteinschätzung. Ohne realistische Preisspanne verhandeln Sie blind, setzen den Angebotspreis falsch und können weder Makler-Einwertungen noch Gebote einordnen. Unsere kostenlose Ersteinschätzung liefert die Spanne in zwei Minuten auf amtlicher Datenbasis, direkt auf dem Bildschirm und ohne dass danach jemand anruft. Parallel starten Sie die Beschaffung der Unterlagen, denn die langsamsten Posten wie das Bauarchiv brauchen Wochen.
Gut vorbereitet drei bis sechs Monate vom Inserat bis zur Kaufpreiszahlung, plus ein bis zwei Wochen Vorbereitungszeit für Unterlagen. Die Phase zwischen Notartermin und Geldeingang allein dauert vier bis acht Wochen, denn Auflassungsvormerkung, Grunderwerbsteuer-Bescheinigung und Lastenfreistellung brauchen ihre amtlichen Wege. Erbfälle und vermietete Objekte brauchen länger, meist sechs bis zwölf Monate.
Typisch 1 bis 4 Prozent des Kaufpreises: gegebenenfalls Ihr Maklerprovisions-Anteil (2,97 bis 3,57 Prozent), Energieausweis (60 bis 150 Euro), Lastenfreistellung beim Notar (150 bis 400 Euro) und eventuell die Vorfälligkeitsentschädigung für laufende Kredite, der mit Abstand gefährlichste Posten. Die Kaufvertragskosten von Notar und Grundbuch trägt dagegen der Käufer, zusammen mit Grunderwerbsteuer und seinem Provisionsanteil.
Für die meisten Selbstnutzer keine: Nach zehn Jahren Haltedauer oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr plus den zwei Kalenderjahren davor ist der Gewinn steuerfrei, gerechnet von Notarvertrag zu Notarvertrag. Innerhalb der Spekulationsfrist ohne Eigennutzung wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert; bei vermieteten Objekten kommt die AfA-Hinzurechnung dazu. In Fristnähe lohnt deshalb der Rechner-Blick, bevor der Notartermin steht.
Nein, es gibt keine Maklerpflicht. Der Makler ist eine Abwägung aus Geld, Zeit und Nerven: Sein Provisionsanteil kostet meist fünfstellig, spart aber 50 bis 80 Stunden Arbeit, bringt vorgefilterte Interessenten und Verhandlungsroutine mit. Entscheidend ist weniger das Ob als das Wer: Ein starker Makler holt seinen Preis oft wieder herein, ein schwacher kostet doppelt. Unsere 6-Fragen-Entscheidungshilfe und der 6-Kriterien-Check klären beides.
Das Grundgerüst ist gleich, aber beide Fälle haben eigene Regeln: Beim Erbe zählen Erbschein, Erbengemeinschaft und die übernommene Spekulationsfrist des Erblassers, dafür ist die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren gebührenfrei. Bei vermieteten Objekten schrumpft der Käuferkreis auf Anleger, der Mietvertrag verkauft mit (Kauf bricht nicht Miete), und der Abschlag liegt typisch bei 10 bis 30 Prozent. Für beide Fälle gibt es eigene Leitfäden mit den kompletten Abläufen.
Fast immer liegt es an einem von drei Punkten: Preis über Markt, schwaches Exposé oder eingeschränkter Käuferkreis durch Zustand oder Energetik. Der wirksamste Hebel ist die nüchterne Neubewertung mit einer gezielten Preisanpassung statt vieler kleiner Schritte, danach bessere Fotos und vollständige Unterlagen. Bleiben auch dann die Anfragen aus, gehört die Vermarktung auf den Prüfstand: anderes Portal-Ranking, ehrlicheres Titelbild, präzisere Zielgruppe.
Das entscheidet die ehrliche Rechnung aus drei Größen: der Nettomietrendite auf den heutigen Verkaufswert (oft nur 2 bis 3 Prozent), Ihrem Lebensplan als Vermieter und dem Steuerfenster, denn die Eigennutzungs-Ausnahme verfällt mit der Vermietung. Unsere Vergleichsrechnung führt durch alle drei.
Saisonal sind Frühjahr und Frühherbst am aktivsten, aber der Effekt ist klein gegen Ihre persönlichen Termine: die Spekulationsfrist, das Ende der Zinsbindung und Ihren Lebensplan. Passen diese drei zusammen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, unabhängig vom Kalender.
Jeder gute Verkauf beginnt mit einer realistischen Zahl. Holen Sie sich Ihre Preisspanne, kostenlos und unverbindlich.
Stand: August 2026 · Steuer-Aussagen vereinfacht, Details in den verlinkten Ratgebern · Quellen: § 23 EStG, §§ 656c f. BGB, § 80 GEG
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