Hausverkauf-Kosten: Die ehrliche Gesamtrechnung

Stand: August 2026 · Verkaufsklar Redaktion · Fachliche Prüfung: folgt mit Reviewer-Onboarding

Beim Hausverkauf fallen typischerweise 1 bis 4 Prozent des Kaufpreises an Kosten an, mit Makler meist 3,5 bis 4,5 Prozent. Größter Posten ist die Maklerprovision, gefährlichster die Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Kredit. Alle Posten und eine komplette Beispielrechnung im Überblick.

Alle Kostenposten im Überblick

PostenWer zahltTypische HöheVermeidbar?
Maklerprovision (Verkäuferanteil)geteilt2,5–3,57 % inkl. USt.ja, durch Privatverkauf
EnergieausweisVerkäufer60–150 € (Verbrauch), 300–500 € (Bedarf)nein, gesetzliche Pflicht
Lastenfreistellung (Grundschuld-Löschung)Verkäufer150–400 €nein, wenn Grundschuld eingetragen
VorfälligkeitsentschädigungVerkäufer0 € bis fünfstelligteils: prüfen, verhandeln, Pfandtausch
Vermarktung (Fotos, Inserate)Verkäufer100–1.000 € (privat)im Maklerfall enthalten
Wertgutachten (optional)Verkäufer0 € (Ersteinschätzung) bis 3.000 € (Vollgutachten)meist verzichtbar
Kaufvertrag, Notar, GrundbuchKäuferca. 1,5–2 % des Kaufpreisesbetrifft Verkäufer nicht

Maklerprovision: der größte Posten

Seit der Gesetzesreform 2020 zahlt der Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher mindestens die Hälfte der Provision. Die marktübliche Gesamtcourtage unterscheidet sich nach Region: In den meisten Bundesländern sind 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer üblich (je 3,57 Prozent pro Seite), in Teilen Norddeutschlands historisch weniger. Die Provision ist verhandelbar, besonders bei gut verkäuflichen Objekten. Details, Ländertabelle und Verhandlungstipps: Maklerprovisions-Ratgeber mit Rechner. Was Notar und Grundbuch im Detail kosten und warum der Käufer fast alles trägt: Notarkosten beim Hausverkauf.

Vorfälligkeitsentschädigung: der gefährlichste Posten

Läuft auf dem Haus noch ein Kredit, verlangt die Bank für die vorzeitige Ablösung Ersatz für ihren Zinsschaden. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und der Differenz zwischen Vertragszins und aktuellem Zinsniveau ab. Drei Auswege sind prüfenswert: das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB, sechs Monate Kündigungsfrist), der Pfandtausch (der Kredit läuft auf der nächsten Immobilie weiter) und die Übernahme durch den Käufer in seltenen Konstellationen. Fordern Sie vor der Verkaufsentscheidung eine schriftliche Berechnung Ihrer Bank an.

Beispielrechnung: Verkauf für 450.000 €

PostenMit MaklerPrivatverkauf
Maklerprovision (3,57 %)−16.065 €0 €
Energieausweis (Verbrauch)−80 €−80 €
Lastenfreistellung−250 €−250 €
Vermarktung0 €−600 €
Netto-Erlös433.605 €449.070 €

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern, die je nach Situation hinzukommen. Die Differenz von gut 15.000 € ist der Preis für 50 bis 80 Stunden Eigenleistung und das Verhandlungsrisiko; die ehrliche Abwägung steht unter Haus verkaufen ohne Makler.

Bevor Sie rechnen: Alle Prozente beziehen sich auf den Verkaufspreis, und der beginnt mit einer realistischen Zahl. Die kostenlose Ersteinschätzung liefert sie in zwei Minuten.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf an Verbraucher: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB). Üblich ist die hälftige Teilung der Gesamtcourtage, die je nach Region 5 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer beträgt.

Welche Notarkosten trägt der Verkäufer?

Die Kaufvertragskosten (Beurkundung, Grundbuchumschreibung) trägt üblicherweise der Käufer. Der Verkäufer zahlt die Lastenfreistellung, also die Löschung eingetragener Grundschulden, meist 150 bis 400 Euro je nach Grundschuldhöhe.

Was ist der teuerste versteckte Kostenpunkt?

Die Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein laufender Immobilienkredit vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank Ersatz für den Zinsschaden. Je nach Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz können das mehrere tausend bis mehrere zehntausend Euro sein. Vor dem Verkauf immer eine Berechnung der Bank anfordern.

Kann ich Verkaufskosten von der Steuer absetzen?

Nur wenn der Verkauf selbst steuerpflichtig ist (innerhalb der Spekulationsfrist): Dann mindern Maklerprovision, Inseratskosten und Co. als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Beim steuerfreien Verkauf sind sie steuerlich verloren.