Maklerprovision: Höhe, Verteilung und was verhandelbar ist

Stand: August 2026 · Verkaufsklar Redaktion · Fachliche Prüfung: folgt mit Reviewer-Onboarding

Die Maklerprovision beträgt marktüblich 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer und wird beim Verkauf an Verbraucher seit Ende 2020 in der Regel hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Höhe nicht: Sie ist frei verhandelbar.

Übliche Provisionssätze nach Bundesland

Die Höhe der Provision ist nirgendwo gesetzlich festgelegt, hat sich aber regional unterschiedlich eingependelt. Die Tabelle zeigt die marktüblichen Gesamtsätze inklusive Umsatzsteuer und den Verkäuferanteil bei hälftiger Teilung:

BundeslandÜbliche GesamtprovisionIhr Anteil als Verkäufer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen7,14 %3,57 %
Hamburgca. 6,25 %ca. 3,12 %
Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommernca. 5,95 %ca. 2,97 %

Wichtig: Das sind Marktüblichkeiten, keine Vorschriften. In der Praxis werden auch 5,95 Prozent in Bayern und 7,14 Prozent in Hessen vereinbart, je nach Objekt, Marktlage und Verhandlung. Rechnen Sie Ihren konkreten Fall im Maklerprovisions-Rechner durch.

Die Teilungsregel seit Dezember 2020

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit dem 23.12.2020 das Provisionsteilungs-Gesetz (§§ 656c, 656d BGB). Die drei Kernregeln:

Nicht erfasst sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und unbebaute Grundstücke: Dort ist die Verteilung weiterhin komplett frei verhandelbar, inklusive reiner Käufer- oder Verkäuferprovision.

Was Sie für die Provision bekommen sollten

Eine Provision von 15.000 € und mehr ist nur gerechtfertigt, wenn die Leistung stimmt. Zum professionellen Standard gehören: fundierte Einwertung mit Vergleichsdaten, hochwertiges Exposé mit professionellen Fotos und Grundriss, Vermarktung auf den reichweitenstarken Portalen, Vorqualifizierung der Interessenten inklusive Bonitätsprüfung, Besichtigungsmanagement, Verhandlungsführung und Begleitung bis zum Notartermin. Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben, und vereinbaren Sie Berichtspflichten (z. B. 14-tägig: Anfragen, Besichtigungen, Feedback).

So verhandeln Sie die Provision

Der beste Verhandlungszeitpunkt ist vor der Unterschrift, das beste Argument die Verkäuflichkeit Ihres Objekts: Ein marktgerecht bepreistes Haus in gefragter Lage bedeutet wenig Aufwand und schnellen Abschluss, das rechtfertigt einen Nachlass. Realistisch sind 0,5 bis 1 Prozentpunkt auf den Gesamtsatz. Zweiter Hebel ist die Laufzeit des Alleinauftrags: kürzere Erstlaufzeit (3 bis 4 Monate) gegen vollen Satz oder längere Laufzeit gegen Nachlass. Dritter Hebel ist die Staffelung: voller Satz nur bei Erreichen des Wunschpreises, reduzierter Satz darunter, das richtet die Interessen des Maklers an Ihren aus. Vorsicht bei Maklern, die im Gegenzug mit unrealistisch hohen Einwertungen locken: Wer den Auftrag über den Preis kauft, korrigiert später auf Ihre Kosten.

Provision sparen: die Alternativen

Der vollständige Verzicht ist der Privatverkauf: rund 11.000 bis 16.000 € Ersparnis bei mittleren Kaufpreisen, gegen 50 bis 80 Stunden Eigenleistung. Der Mittelweg sind Hybrid-Modelle mit Festpreis statt Prozentprovision. Und wenn es der klassische Makler sein soll: Vergleichen Sie zwei bis drei Angebote, die Unterschiede in Leistung und Satz sind erheblich. Ob sich welcher Weg rechnet, hängt am Ende am erzielbaren Preis, den Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung vorab kennen.

Schnell nachrechnen: Der Maklerprovisions-Rechner zeigt Ihren Verkäuferanteil je Bundesland und Verteilungsmodell, inklusive Brutto/Netto-Umrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Marktüblich sind je nach Region 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, die sich Verkäufer und Käufer seit Ende 2020 in der Regel hälftig teilen. Der Verkäuferanteil liegt damit meist zwischen 2,97 und 3,57 Prozent. Gesetzlich festgelegt ist die Höhe nicht, sie ist Verhandlungssache.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt seit dem 23.12.2020: Die Partei, die den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Vereinbart der Verkäufer die Provision, darf der Käuferanteil den Verkäuferanteil nicht übersteigen, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer die eigene Zahlung nachgewiesen hat.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja, vollständig. Gerade bei gut verkäuflichen Objekten in gefragten Lagen sind Nachlässe von 0,5 bis 1 Prozentpunkt realistisch, weil der Aufwand des Maklers sinkt. Verhandeln Sie vor Vertragsunterschrift und lassen Sie sich die Leistung (Exposé, Vermarktung, Berichte) schriftlich zusichern.

Wann ist die Provision fällig?

Mit dem wirksamen Zustandekommen des Kaufvertrags durch die Vermittlung des Maklers, also mit der notariellen Beurkundung. Vorher besteht kein Anspruch, auch nicht bei vielen Besichtigungen. Üblich ist die Rechnung kurz nach dem Notartermin mit Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen.

Fällt auf die Maklerprovision Umsatzsteuer an?

Ja, die genannten Prozentsätze verstehen sich üblicherweise inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. Achten Sie im Maklervertrag darauf, ob Sätze brutto oder netto angegeben sind: 3 Prozent netto sind 3,57 Prozent brutto, ein häufiges Missverständnis.

Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Als Verkäufer nur, wenn der Verkauf selbst steuerpflichtig ist: Dann mindert die Provision als Veräußerungskosten den Spekulationsgewinn. Vermieter, die kaufen, können die Käuferprovision über die Abschreibung geltend machen. Beim steuerfreien Privatverkauf ist sie nicht absetzbar.