
Was kostet der Makler Sie wirklich? Verkäufer- und Käuferanteil nach Bundesland, brutto und netto, sofort auf dem Bildschirm.
Marktübliche Sätze, keine gesetzliche Vorgabe. Verteilung nach §§ 656c, 656d BGB bei Verkauf an Verbraucher.
Die Differenz zwischen den marktüblichen Sätzen ist Ihr Argument. Beispiel: 450.000 € Verkaufspreis.
Zwischen den beiden Marktsätzen liegen 5.355 € Gesamtprovision, für Ihren hälftigen Anteil also 2.678 €. Regionale Üblichkeit ist ein Startpunkt, kein Gesetz.
Bei gut verkäuflichen Objekten realistisch und spart Ihnen 1.125 €. Stellen Sie den Schieberegler auf das Makler-Angebot und vergleichen Sie mit dem Standard Ihres Bundeslands.
Voller Satz nur bei Erreichen des Wunschpreises, reduziert darunter: richtet die Interessen des Maklers an Ihren aus. Alle Verhandlungshebel im Provisions-Ratgeber.
| Fall | Gesamtprovision | Verkäufer zahlt | Käufer zahlt |
|---|---|---|---|
| 450.000 €, NRW, hälftig | 32.130 € (7,14 %) | 16.065 € | 16.065 € |
| 450.000 €, Hessen, hälftig | 26.775 € (5,95 %) | 13.388 € | 13.388 € |
| 450.000 €, verhandelt 6,14 %, hälftig | 27.630 € | 13.815 € | 13.815 € |
Beispiel drei zeigt den Effekt einer Verhandlung um einen Prozentpunkt: 2.250 € weniger für Sie, ohne dass sich an der Leistung etwas ändert.
Die Provision ist der größte, aber nicht der einzige Kostenpunkt: Energieausweis, Lastenfreistellung und gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung kommen hinzu. Die komplette Aufstellung mit Beispielrechnung: Kosten beim Hausverkauf. Die Alternative ganz ohne Provision: Haus verkaufen ohne Makler. Und weil jede Prozentrechnung nur so gut ist wie ihre Basis: Den realistischen Verkaufspreis liefert die kostenlose Ersteinschätzung.
Seit dem 23.12.2020 regeln die §§ 656a bis 656d BGB die Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher, und drei dieser Regeln stecken direkt in den Rechner-Optionen: Der Maklervertrag braucht mindestens Textform, eine mündliche Provisionszusage ist wertlos. Bei Doppeltätigkeit für beide Seiten gilt zwingend dieselbe Provision links und rechts, der hälftige Standardfall im Rechner. Und bei einseitiger Beauftragung durch den Verkäufer darf maximal die Hälfte auf den Käufer abgewälzt werden, weshalb der Rechner keine Verteilung zulässt, bei der der Käufer mehr trägt als Sie. Frei bleibt die Verteilung nur bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und unbebauten Grundstücken. Fällig wird die Provision erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag: Wer monatelang vermarktet und nicht abschließt, bekommt nichts, was erklärt, warum gute Makler realistisch einwerten statt Wunschpreise zu versprechen. Prüfen Sie im Gegenzug, was im Preis enthalten sein muss: Einwertung mit Daten, professionelles Exposé, Portal-Vermarktung, Interessenten-Filter mit Bonitätsprüfung, Besichtigungen, Verhandlung und Notarbegleitung, die komplette Checkliste steht im Provisions-Ratgeber.
Gesamtprovision = Kaufpreis × Provisionssatz. Bei 450.000 Euro und marktüblichen 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer sind das 32.130 Euro Gesamtprovision; bei der gesetzlichen Standardteilung zahlt jede Seite die Hälfte, also 16.065 Euro. Genau das rechnet der Rechner oben, inklusive Netto-Ausweis und Ihrem Netto-Erlös.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher mindestens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656c, 656d BGB), marktüblich also 2,97 bis 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Mehr als der Verkäufer darf der Käufer nie zahlen.
Alle Sätze verstehen sich brutto, also inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, so wie Provisionen marktüblich kommuniziert werden. Die Netto-Ansicht im Ergebnis zeigt zusätzlich, wie viel davon Umsatzsteuer ist: 3,57 Prozent brutto entsprechen 3,0 Prozent netto.
Weil die hälftige Teilung nur der gesetzliche Standardfall bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Grundstücken ist die Verteilung frei; und auch beim Einfamilienhaus darf der Verkäufer freiwillig mehr als die Hälfte übernehmen, nur der Käufer nie mehr als der Verkäufer.
Der Rechner schlägt den marktüblichen Satz Ihres Bundeslands vor (5,95 bis 7,14 Prozent). Wenn Sie bereits ein Angebot eines Maklers haben, tragen Sie dessen Satz ein; die Differenz zwischen beiden Werten ist Ihr Verhandlungsspielraum.
Erst mit dem wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrag, den der Makler vermittelt hat. Besichtigungen, Exposés oder Monate der Vermarktung lösen keinen Anspruch aus. Üblich ist die Rechnung kurz nach dem Notartermin mit 7 bis 14 Tagen Zahlungsziel.
Ja, die Provisionslogik ist identisch für Häuser und Eigentumswohnungen. Auch die Teilungsregel der §§ 656c, 656d BGB gilt für beide, sofern der Käufer Verbraucher ist.
Sie kommt für beide Seiten zusätzlich: Der Käufer zahlt Kaufpreis plus seinen Provisionsanteil plus Erwerbsnebenkosten, der Verkäufer erhält den Kaufpreis abzüglich seines Provisionsanteils und weiterer Verkaufskosten. Für Ihre Netto-Erlös-Planung gehört die Provision deshalb in jede Kalkulation.
Ja, durch den Privatverkauf: rechtlich jederzeit möglich, Ersparnis meist 11.000 bis 16.000 Euro bei mittleren Kaufpreisen, dafür 50 bis 80 Stunden Eigenleistung. Die komplette Anleitung samt ehrlicher Abwägung steht im Leitfaden Haus verkaufen ohne Makler.
Das regelt Ihr Maklervertrag: Beim einfachen Auftrag nicht, beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie selbst gefundene Interessenten an den Makler verweisen, sodass die Provision meist trotzdem anfällt. Prüfen Sie vor Unterschrift, ob Verkäufe an nahe Angehörige ausgenommen sind, das ist verhandelbar und üblich.
Ob 5,95 oder 7,14 Prozent: Entscheidend ist der Preis, von dem gerechnet wird. Kennen Sie Ihren?
Stand: August 2026 · Quellen: §§ 656a–656d BGB, marktübliche Ländersätze (verhandelbar)
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