Erbschein: beantragen, Kosten, Alternativen
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen oder über einen Notar. Er kostet zwei Gebühren nach dem Nachlasswert, bei 250.000 Euro Nachlass rund 1.070 Euro, und dauert Wochen bis Monate. Häufig übersehen: Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt den Erbschein bei Grundbuchamt und den meisten Banken vollständig.
Was der Erbschein ist und wofür Sie ihn brauchen
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe geworden ist und zu welcher Quote (§ 2353 BGB). Er ist der Generalschlüssel zum Nachlass: Banken geben Konten frei, das Grundbuchamt schreibt die geerbte Immobilie um, Versicherungen und Behörden erkennen die Erben an. Ohne Erbnachweis ist die geerbte Immobilie rechtlich blockiert, sie lässt sich weder verkaufen noch beleihen noch sauber innerhalb einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen.
Wann Sie keinen Erbschein brauchen
Der teuerste Irrtum zuerst: Viele Erben beantragen einen Erbschein, den sie gar nicht benötigen. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Erbnachweis, ausdrücklich auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO) und in der Praxis bei den meisten Banken. Wer also ein notariell beurkundetes Testament erbt, spart sich regelmäßig die kompletten Erbschein-Kosten. Nur das private, handschriftliche Testament reicht als Nachweis üblicherweise nicht, dann führt der Weg zum Erbschein.
Erbschein beantragen: so läuft es ab
- Zuständigkeit klären: Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Alternativ nimmt jeder Notar den Antrag auf und reicht ihn ein.
- Unterlagen sammeln: Sterbeurkunde, Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden (bei gesetzlicher Erbfolge), vorhandene Testamente, Namen und Anschriften aller Miterben, Angaben zum Nachlasswert.
- Eidesstattliche Versicherung abgeben: Sie versichern die Richtigkeit Ihrer Angaben vor Gericht oder Notar; diese Versicherung ist der zweite Gebühren-Posten.
- Prüfung und Erteilung: Das Gericht prüft die Erbfolge, hört bei Bedarf weitere Beteiligte an und erteilt den Erbschein. Bei klarer Lage dauert das Wochen, bei Streit oder Auslandsbezug Monate.
Was der Erbschein kostet
Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nettonachlasses an (GNotKG, Tabelle B): eine für die Erteilung, eine für die eidesstattliche Versicherung. Schulden des Erblassers mindern den Geschäftswert, eine auf der Immobilie lastende Restschuld drückt die Gebühr also mit.
| Nettonachlass | je Gebühr | Gesamtkosten Erbschein |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 250.000 € | 535 € | 1.070 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
Da der Immobilienwert meist der größte Posten des Nachlasses ist, lohnt eine realistische Wertangabe doppelt: Sie bestimmt die Erbschein-Gebühr mit und ist zugleich die Basis für Erbschaftssteuer und Erbauseinandersetzung. Eine neutrale Zahl liefert die kostenlose Immobilienbewertung in zwei Minuten.
Die Erbschein-Arten im Überblick
- Alleinerbschein: für den einzigen Erben, der Standardfall.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: weist alle Miterben einer Erbengemeinschaft mit Quoten aus; ein Miterbe kann ihn für alle beantragen.
- Teilerbschein: bescheinigt nur den eigenen Erbteil, etwa wenn Miterben nicht mitwirken.
- Gegenständlich beschränkter Erbschein: für Nachlassteile im Inland, relevant bei Auslandsbezug.
Erbschein und Immobilie: die richtige Reihenfolge
Für geerbte Immobilien hat sich diese Abfolge bewährt: Erbnachweis sichern (Erbschein beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll bereitlegen), dann die Grundbuchberichtigung auf die Erben beantragen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei, und parallel den Wert der Immobilie neutral feststellen. Erst danach ergibt die Frage verkaufen, vermieten oder selbst nutzen eine belastbare Antwort, inklusive der Steuerfragen von der Spekulationsfrist des Erblassers bis zur Erbschaftssteuer. Den kompletten Weg mit allen Fristen führt der Leitfaden geerbtes Haus verkaufen zusammen; was im Grundbuch dabei zu prüfen ist, erklärt der Ratgeber Grundbuchauszug.