Erbschein: beantragen, Kosten, Alternativen

Stand: August 2026 · Verkaufsklar Redaktion · Fachliche Prüfung: folgt mit Reviewer-Onboarding

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen oder über einen Notar. Er kostet zwei Gebühren nach dem Nachlasswert, bei 250.000 Euro Nachlass rund 1.070 Euro, und dauert Wochen bis Monate. Häufig übersehen: Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt den Erbschein bei Grundbuchamt und den meisten Banken vollständig.

Was der Erbschein ist und wofür Sie ihn brauchen

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe geworden ist und zu welcher Quote (§ 2353 BGB). Er ist der Generalschlüssel zum Nachlass: Banken geben Konten frei, das Grundbuchamt schreibt die geerbte Immobilie um, Versicherungen und Behörden erkennen die Erben an. Ohne Erbnachweis ist die geerbte Immobilie rechtlich blockiert, sie lässt sich weder verkaufen noch beleihen noch sauber innerhalb einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen.

Wann Sie keinen Erbschein brauchen

Der teuerste Irrtum zuerst: Viele Erben beantragen einen Erbschein, den sie gar nicht benötigen. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Erbnachweis, ausdrücklich auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO) und in der Praxis bei den meisten Banken. Wer also ein notariell beurkundetes Testament erbt, spart sich regelmäßig die kompletten Erbschein-Kosten. Nur das private, handschriftliche Testament reicht als Nachweis üblicherweise nicht, dann führt der Weg zum Erbschein.

Erbschein beantragen: so läuft es ab

  1. Zuständigkeit klären: Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Alternativ nimmt jeder Notar den Antrag auf und reicht ihn ein.
  2. Unterlagen sammeln: Sterbeurkunde, Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden (bei gesetzlicher Erbfolge), vorhandene Testamente, Namen und Anschriften aller Miterben, Angaben zum Nachlasswert.
  3. Eidesstattliche Versicherung abgeben: Sie versichern die Richtigkeit Ihrer Angaben vor Gericht oder Notar; diese Versicherung ist der zweite Gebühren-Posten.
  4. Prüfung und Erteilung: Das Gericht prüft die Erbfolge, hört bei Bedarf weitere Beteiligte an und erteilt den Erbschein. Bei klarer Lage dauert das Wochen, bei Streit oder Auslandsbezug Monate.
Achtung, Annahmefalle: Der Erbschein-Antrag gilt als Annahme der Erbschaft. Wer den Nachlass noch prüfen will, etwa wegen möglicher Schulden, klärt zuerst die Ausschlagungsfrage; dafür bleiben nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB).

Was der Erbschein kostet

Es fallen zwei volle Gebühren nach dem Wert des Nettonachlasses an (GNotKG, Tabelle B): eine für die Erteilung, eine für die eidesstattliche Versicherung. Schulden des Erblassers mindern den Geschäftswert, eine auf der Immobilie lastende Restschuld drückt die Gebühr also mit.

Nettonachlassje GebührGesamtkosten Erbschein
50.000 €165 €330 €
100.000 €273 €546 €
250.000 €535 €1.070 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €

Da der Immobilienwert meist der größte Posten des Nachlasses ist, lohnt eine realistische Wertangabe doppelt: Sie bestimmt die Erbschein-Gebühr mit und ist zugleich die Basis für Erbschaftssteuer und Erbauseinandersetzung. Eine neutrale Zahl liefert die kostenlose Immobilienbewertung in zwei Minuten.

Die Erbschein-Arten im Überblick

Erbschein und Immobilie: die richtige Reihenfolge

Für geerbte Immobilien hat sich diese Abfolge bewährt: Erbnachweis sichern (Erbschein beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll bereitlegen), dann die Grundbuchberichtigung auf die Erben beantragen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei, und parallel den Wert der Immobilie neutral feststellen. Erst danach ergibt die Frage verkaufen, vermieten oder selbst nutzen eine belastbare Antwort, inklusive der Steuerfragen von der Spekulationsfrist des Erblassers bis zur Erbschaftssteuer. Den kompletten Weg mit allen Fristen führt der Leitfaden geerbtes Haus verkaufen zusammen; was im Grundbuch dabei zu prüfen ist, erklärt der Ratgeber Grundbuchauszug.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Erbschein?

Beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) oder über einen Notar, der den Antrag beurkundet und einreicht. Sie benötigen Sterbeurkunde, Nachweise der Erbfolge (Testament oder Personenstandsurkunden), Angaben zu allen Miterben und zum Nachlasswert sowie eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Was kostet ein Erbschein?

Zwei volle Gebühren nach dem Nachlasswert (GNotKG Tabelle B): eine für den Erbschein, eine für die eidesstattliche Versicherung. Bei 100.000 Euro Nachlass sind das insgesamt rund 546 Euro, bei 500.000 Euro rund 1.870 Euro. Maßgeblich ist der Nettonachlass, Schulden des Erblassers werden also abgezogen.

Wann brauche ich keinen Erbschein?

Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vorliegt: Diese Kombination akzeptieren Grundbuchamt und die meisten Banken als vollwertigen Erbnachweis. Ein handschriftliches Testament genügt dafür in der Regel nicht, dann führt am Erbschein selten ein Weg vorbei.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein da ist?

Bei klarer Erblage und vollständigen Unterlagen einige Wochen, bei komplizierter Erbfolge, Auslandsbezug oder Streit unter Erbprätendenten auch mehrere Monate. Wer eine Immobilie verkaufen will, beantragt den Erbschein deshalb sofort und nicht erst, wenn ein Käufer gefunden ist.

Was ist ein gemeinschaftlicher Erbschein?

Der Erbschein für eine Erbengemeinschaft: Er weist alle Miterben mit ihren Quoten aus und wird von einem Miterben für alle beantragt. Für den Verkauf einer geerbten Immobilie brauchen dennoch alle Miterben gemeinsam zu handeln, der Erbschein ersetzt keine Einigung in der Gemeinschaft.

Brauche ich den Erbschein für die Grundbuchberichtigung?

Ja, außer es liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor. Mit dem Nachweis wird das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Berichtigung gebührenfrei. Ohne Umschreibung oder Erbnachweis lässt sich die geerbte Immobilie weder verkaufen noch beleihen.

Kann ich den Erbschein-Antrag zurücknehmen, wenn ich das Erbe doch ausschlagen will?

Vorsicht: Der Erbschein-Antrag gilt als Annahme der Erbschaft. Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall möglich und wird durch den Antrag regelmäßig verbaut. Bei überschuldetem Nachlass gehört die Prüfung der Ausschlagung deshalb zeitlich vor jeden Erbschein-Gedanken.

Reicht eine Vorsorgevollmacht statt eines Erbscheins?

Nein, eine Vollmacht erlischt zwar nicht automatisch mit dem Tod (transmortale Vollmacht), sie legitimiert aber den Bevollmächtigten, nicht die Erben. Banken akzeptieren sie unterschiedlich, für die Grundbuchumschreibung auf die Erben braucht es den Erbnachweis. Als Übergangslösung für dringende Zahlungen ist sie dennoch wertvoll.