Grundbuchauszug: beantragen, lesen, verstehen

Stand: August 2026 · Verkaufsklar Redaktion · Fachliche Prüfung: folgt mit Reviewer-Onboarding

Den Grundbuchauszug beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, online über die Justizportale der Länder oder über jeden Notar. Er kostet 10 Euro (einfach) bzw. 20 Euro (beglaubigt) und zeigt in drei Abteilungen, wem die Immobilie gehört, welche Rechte Dritter auf ihr liegen und welche Grundschulden eingetragen sind. Für den Verkauf sollte er nicht älter als drei Monate sein.

Was der Grundbuchauszug ist und warum er so viel Macht hat

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke, geführt von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte, und der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen zu einem konkreten Grundstück. Seine Bedeutung kann man kaum überschätzen: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht, nicht wer den Kaufvertrag im Ordner hat (§§ 873, 891 BGB). Banken finanzieren nichts ohne aktuellen Auszug, Notare beurkunden nichts ohne Blick ins Register, und Käufer erfahren hier, welche Rechte Dritter sie mitkaufen würden. Wer sein Haus verkaufen will, besorgt den Auszug deshalb als eine der ersten Unterlagen.

Grundbuchauszug beantragen: die drei Wege

1. Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Der Antrag geht persönlich oder formlos schriftlich; nennen Sie Adresse oder besser Gemarkung, Flur und Flurstück (steht im Grundsteuerbescheid) und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar, als Eigentümer genügt der Nachweis des Eigentums, als Erbe der Erbnachweis.

2. Online über die Justizportale

Die meisten Bundesländer bieten Eigentümern die elektronische Einsicht über ihre Grundbuchportale an; der unbeschränkte Online-Abruf bleibt Notaren, Banken und Behörden vorbehalten. Für den einmaligen Bedarf ist das Portal des jeweiligen Landes der schnellste Weg, die Bezeichnungen variieren je Land.

3. Über einen Notar

Jeder Notar kann den Auszug elektronisch abrufen, gegen eine kleine Zusatzgebühr. Praktisch, wenn ohnehin ein Notartermin ansteht, etwa bei Verkauf oder Überschreibung.

Was der Grundbuchauszug kostet

VarianteKostenWofür geeignet
Einfacher Ausdruck10 €eigene Unterlagen, Exposé, Finanzierungsgespräch
Amtlich beglaubigter Ausdruck20 €Behörden, Gerichte, förmliche Nachweise
Online-Einsicht (Eigentümer, je nach Land)ca. 8–20 €schneller Blick auf den aktuellen Stand
Besorgung über Notar10–20 € + kleine Gebührwenn ohnehin ein Notar beauftragt ist

Den Grundbuchauszug richtig lesen: die vier Teile

Jedes Grundbuchblatt folgt demselben Aufbau. Wer die vier Teile kennt, findet jede relevante Information in Minuten:

TeilInhaltDarauf achten
BestandsverzeichnisGemarkung, Flur, Flurstück, Größe, NutzungsartStimmen Fläche und Zuschnitt mit der Flurkarte überein?
Abteilung IEigentümer und Erwerbsgrund (Auflassung, Erbfolge)Stehen alle Verkäufer wirklich im Grundbuch? Bei Erbfällen: Ist die Berichtigung schon erfolgt?
Abteilung IILasten und Beschränkungen: Wegerechte, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, VermerkeDie wichtigste Abteilung für Käufer: Diese Rechte bleiben beim Verkauf bestehen und mindern den Wert.
Abteilung IIIGrundpfandrechte: Grundschulden, HypothekenEingetragene Grundschulden müssen beim Verkauf abgelöst oder übernommen werden (Lastenfreistellung).
Praxis-Tipp für Verkäufer: Eine längst getilgte Grundschuld verschwindet nicht von allein aus Abteilung III. Beantragen Sie die Löschung mit der Löschungsbewilligung der Bank frühzeitig oder lassen Sie sie im Verkauf über den Notar miterledigen; die Kosten der Lastenfreistellung liegen meist bei 150 bis 400 Euro. Und ein eingetragenes Wegerecht oder Wohnrecht gehört ins Exposé, bevor der Käufer es im Grundbuch findet: Transparenz schlägt hier jede Verhandlungstaktik.

Die häufigsten Einträge und was sie für den Wert bedeuten

Grundbuchauszug im Verkaufsprozess: wann und wie oft

Für Ihre Verkaufsvorbereitung genügt ein aktueller einfacher Ausdruck; Käuferbanken akzeptieren üblicherweise maximal drei Monate alte Auszüge, und der Notar ruft vor der Beurkundung ohnehin den tagesaktuellen Stand ab. Erben sollten vor dem Verkauf die Grundbuchberichtigung erledigen, also die Umschreibung auf die Erben, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei; was dafür nötig ist, steht im Ratgeber Erbschein und im Leitfaden geerbtes Haus verkaufen. Und weil das Grundbuch nur die Rechte, nicht den Wert zeigt: Die Zahl, um die sich am Ende alles dreht, liefert die kostenlose Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt: persönlich, schriftlich formlos oder in den meisten Bundesländern online über die Justizportale. Alternativ besorgt ihn jeder Notar. Sie brauchen die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück oder schlicht die Adresse plus Ihren Nachweis des berechtigten Interesses.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Bundeseinheitlich nach GNotKG: 10 Euro für den einfachen Ausdruck, 20 Euro für den amtlich beglaubigten. Die Online-Einsicht über Landesportale kostet je nach Bundesland ähnlich viel oder ist für Eigentümer teils günstiger. Notare berechnen für die Besorgung zusätzlich eine kleine Gebühr.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO): Eigentümer, Erben mit Nachweis, eingetragene Gläubiger, Notare, Behörden sowie Kaufinteressenten mit konkreter Verhandlungssituation, üblicherweise über den Verkäufer oder Makler. Bloße Neugier genügt ausdrücklich nicht.

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug beim Verkauf sein?

Käuferbanken und Notare verlangen in der Praxis einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Da sich Eintragungen jederzeit ändern können, ruft der Notar vor der Beurkundung ohnehin den aktuellen Stand ab; für Exposé und Finanzierungsgespräche reicht Ihr aktueller Ausdruck.

Was steht in Abteilung II des Grundbuchs?

Alle Lasten und Beschränkungen außer Grundpfandrechten: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, aber auch Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerke. Für Käufer ist diese Abteilung die wichtigste, denn diese Rechte bleiben beim Verkauf grundsätzlich bestehen.

Was bedeutet eine eingetragene Grundschuld in Abteilung III?

Dass die Immobilie als Kreditsicherheit dient oder gedient hat. Eine Grundschuld bleibt auch nach Tilgung des Kredits stehen, bis sie aktiv gelöscht wird. Beim Verkauf wird sie üblicherweise aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht, die sogenannte Lastenfreistellung über den Notar.

Ist der Grundbucheintrag ein Eigentumsbeweis?

Praktisch ja: Für den Rechtsverkehr gilt die Vermutung, dass das Grundbuch richtig ist (§ 891 BGB), und ein gutgläubiger Käufer kann sich auf die Eintragung verlassen. Genau deshalb prüft jede Bank und jeder Notar zuerst das Grundbuch und nicht den Kaufvertrag von damals.

Kann ich das Grundbuch online einsehen?

Als Eigentümer in den meisten Bundesländern ja, über die Grundbuch-Portale der Landesjustiz. Der unbeschränkte automatisierte Abruf bleibt Notaren, Banken und Behörden vorbehalten. Für den einmaligen Bedarf ist der Antrag beim Amtsgericht oder über einen Notar der einfachste Weg.