
Das Modell verspricht Liquidität bei vollem Wohnrecht. Was es wirklich kostet, wo die Risiken liegen und welche Alternativen sich vorher rechnen: die neutrale Analyse ohne Anbieter-Brille.
Beim Teilverkauf verkaufen Sie 10 bis maximal 50 Prozent Ihres Hauses an einen gewerblichen Anbieter und erhalten den Anteil sofort ausgezahlt. Sie bleiben wohnen, abgesichert durch ein Nießbrauchrecht im Grundbuch, zahlen dafür aber ein monatliches Nutzungsentgelt auf den verkauften Anteil, wirtschaftlich ein Zins, der nie tilgt, und tragen weiterhin die komplette Instandhaltung. Beim späteren Gesamtverkauf erhält der Anbieter seinen Anteil am Erlös, oft mit vertraglich garantiertem Mindesterlös, plus ein Durchführungsentgelt. Verbraucherzentralen und die BaFin bewerten das Modell deshalb kritisch: Es ist die meist teuerste Form, Liquidität aus der eigenen Immobilie zu ziehen, und lohnt allenfalls in speziellen Lagen. Ob sich das für Sie rechnet, beginnt mit einer Zahl, die nicht vom Anbieter stammt: dem neutralen Wert Ihres Hauses aus der kostenlosen Hausbewertung. Ihre konkreten Zahlen liefert der Teilverkauf-Rechner.
Fünf Phasen, und in dreien davon werden die teuren Weichen gestellt: Gutachten, Vertragsklauseln, Entgelt.
Der Anbieter beauftragt einen Gutachter; dessen Wert bestimmt Auszahlung und spätere Abrechnung. Holen Sie vorher Ihre eigene neutrale Einschätzung ein, sonst verhandeln Sie auf fremder Datenbasis.
Auszahlungssumme, Nutzungsentgelt, Anpassungsklauseln, Wertsicherung, Durchführungsentgelt: Alles Verhandlungssache und alles steht im Kleingedruckten. Diesen Entwurf sollte ein eigener Anwalt oder Notar prüfen, nicht nur der des Anbieters.
Verkauf des Miteigentumsanteils und Eintragung Ihres Nießbrauchrechts im Grundbuch. Der Nießbrauch sichert Ihr Wohnen und Vermieten, solange Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen.
Die vereinbarte Summe fließt, typischerweise zwischen 10 und 50 Prozent des Immobilienwerts. Ab jetzt läuft das monatliche Nutzungsentgelt.
Sie zahlen das Nutzungsentgelt, tragen die komplette Instandhaltung und entscheiden später über Rückkauf oder Gesamtverkauf, bei dem der Anbieter seinen Anteil plus Entgelte erhält.
Vier Kostenblöcke, von denen die Werbung meist nur den ersten zeigt.
Auf den ausgezahlten Betrag, monatlich fällig, meist nur wenige Jahre festgeschrieben und danach anpassbar. Bei 100.000 € Auszahlung sind das 250 bis 500 € im Monat.
Dach, Heizung, Fassade: Sie zahlen auch den Anteil des Investors mit. Faustregel für ältere Häuser: 1 bis 2 % des Gebäudewerts pro Jahr zurücklegen.
Beim Gesamtverkauf auf den kompletten Verkaufspreis berechnet, nicht nur auf den Anbieter-Anteil.
Garantiert der Vertrag dem Anbieter einen Mindesterlös (oft um 117 % seines Einstiegs), tragen Sie fallende Preise überproportional allein.
Haus im Wert von 500.000 €, Verkauf von 20 %, Nutzungsentgelt 4,9 %, Gesamtverkauf nach 10 Jahren zu 550.000 €.
| Auszahlung heute (20 % von 500.000 €) | 100.000 € |
| Nutzungsentgelt: 4,9 % auf 100.000 € = 408 €/Monat, über 10 Jahre | −49.000 € |
| Anbieter-Anteil am Verkaufserlös (20 % von 550.000 €) | −110.000 € |
| Durchführungsentgelt (4,5 % von 550.000 €) | −24.750 € |
| Gesamtkosten für 100.000 € Liquidität über 10 Jahre | ca. 83.750 € |
Gerechnet als: gezahlte Entgelte (49.000 € + 24.750 €) plus die abgegebene Wertsteigerung auf den verkauften Anteil (10.000 €). Vereinfacht entspricht das Finanzierungskosten von rund 8 Prozent pro Jahr, und zwar ohne Zinseszins-Effekte und Entgelt-Anpassungen. Zum Vergleich: Ein besicherter Immobilienkredit kostete 2026 typischerweise die Hälfte. Rechnen Sie Ihre eigenen Werte im Teilverkauf-Rechner und den Marktwert vorab über die kostenlose Ersteinschätzung.
Dieselbe Ausgangsfrage, sechs Antworten: Liquidität aus der Immobilie, ohne die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren.
| Modell | Sie erhalten | Wohnen bleiben? | Laufende Kosten | Der Haken |
|---|---|---|---|---|
| Teilverkauf | 10–50 % des Werts sofort | ja (Nießbrauch) | Nutzungsentgelt + volle Instandhaltung | meist die teuerste Option, Klauselrisiken |
| Immobilienkredit | flexibler Betrag | ja (Eigentum bleibt komplett) | Zins + Tilgung | Bonitäts- und Altersprüfung der Bank |
| Leibrente | Rente und/oder Einmalbetrag | ja (Wohnrecht lebenslang) | keine | Eigentum komplett weg, Erben gehen leer aus |
| Rückmietverkauf | voller Kaufpreis | ja (als Mieter) | Miete | Miete läuft unbegrenzt, Kündigungsschutz prüfen |
| Vollverkauf + Umzug | voller Kaufpreis | nein | keine (neue Wohnkosten) | Abschied vom Haus, Umzug |
| Verkauf in der Familie | Kaufpreis oder Rente, Wohnrecht | ja (Wohnrecht im Grundbuch) | je nach Gestaltung | braucht faire Bewertung und klare Verträge |
Die Reihenfolge der Prüfung sollte der Preislogik folgen: erst Kredit und familiäre Lösungen, dann Leibrente und Rückmietverkauf, zuletzt der Teilverkauf. Alle Modelle stehen und fallen mit dem neutralen Marktwert als Verhandlungsbasis, und den liefert die Hausbewertung kostenlos.
Sechs strukturelle Schwächen des Modells. Keine davon steht im Werbeprospekt, alle stehen im Vertrag.
Fairerweise: Es gibt Konstellationen, in denen das Modell seinen Preis wert sein kann. Wer keinen Kredit mehr bekommt, etwa weil Alter oder Rente die Bankprüfung nicht bestehen, wer schnell eine große Summe braucht, etwa für die Auszahlung von Miterben nach einer Erbauseinandersetzung oder die Auszahlung des Partners bei einer Trennung, und wer das Haus unter keinen Umständen verlassen will, für den ist der Teilverkauf eine real existierende Option mit kalkulierbarem Ablauf. Auch wer fest mit stark steigenden Immobilienpreisen in seiner Lage rechnet, behält immerhin die Wertsteigerung auf den eigenen Anteil. Die Bedingung bleibt in jedem Fall dieselbe: Erst alle fünf Alternativen mit echten Zahlen durchrechnen, das Angebot von einem eigenen Anwalt prüfen lassen und die Gesamtkosten über 10 und 20 Jahre schriftlich vom Anbieter einfordern. Wer diese drei Schritte geht und sich dann bewusst entscheidet, kauft Lebensqualität zu einem bekannten Preis, und das ist legitim.
Jede dieser Fragen muss der Anbieter schriftlich beantworten können. Ausweichende Antworten sind selbst eine Antwort.
Steuerlicher Nebenaspekt: Auch der Verkauf eines Anteils kann innerhalb der Zehnjahresfrist Spekulationssteuer auslösen, wenn die Eigennutzungs-Ausnahme nicht greift. Und beim späteren Gesamtverkauf gelten alle Regeln des normalen Verkaufsablaufs zusätzlich.
Um die Kostenkritik einordnen zu können, hilft der Blick auf die juristische Mechanik. Beim Teilverkauf erwirbt der Anbieter einen Miteigentumsanteil von üblicherweise 10 bis 50 Prozent, eingetragen im Grundbuch, und räumt dem bisherigen Eigentümer ein Nießbrauchrecht am ganzen Objekt ein: Er darf weiter allein wohnen oder vermieten, als wäre nichts geschehen. Für dieses exklusive Nutzungsrecht am fremden Anteil zahlt er das Nutzungsentgelt, wirtschaftlich eine Art Miete oder Zins auf das erhaltene Kapital. Der Anbieter wiederum hält einen Anteil, den er weder nutzen noch einzeln gut verkaufen kann, und sichert sich dafür über die Vertragsklauseln ab: laufende Erträge über das Entgelt, Exit-Erlöse über Durchführungsentgelt und Wertsicherung, Risikoabwälzung über die Instandhaltungsklausel. Diese Konstruktion ist rechtlich solide gebaut und wirtschaftlich asymmetrisch: Der Eigentümer trägt Pflichten des Alleineigentümers bei Rechten eines Teilhabers, der Anbieter spiegelbildlich umgekehrt. Wer das Grundmuster verstanden hat, liest jede einzelne Vertragsklausel mit der richtigen Frage: Wer trägt hier welches Risiko, und was kostet mich das über die Jahre?
Teilverkaufs-Verträge sind lang, und ihre wirtschaftlich entscheidenden Klauseln verteilen sich auf wenige Stellen, die jeder Interessent vor der Unterschrift finden und verstehen sollte. Das Nutzungsentgelt: Prozentsatz auf den ausgezahlten Betrag, dazu die Anpassungsklausel, denn viele Verträge koppeln das Entgelt nach einer Anfangsperiode an Referenzzinsen oder erhöhen es turnusmäßig, was aus einem heute tragbaren Entgelt in zehn Jahren eine Belastungsspirale machen kann. Das Durchführungsentgelt beim Gesamtverkauf: üblich sind mehrere Prozent des gesamten Verkaufserlöses, nicht nur des Anbieter-Anteils, nachzulesen im Kleingedruckten. Die Wertsicherungsklausel: Viele Anbieter garantieren sich beim Gesamtverkauf einen Mindesterlös auf ihren Anteil, fällt der Markt, trägt der Eigentümer die Differenz allein. Die Instandhaltungspflicht: Sie bleibt vollständig beim Eigentümer, auch für den verkauften Anteil, inklusive Dach und Heizung. Und die Rückkaufs-Konditionen: Wer seinen Anteil zurückerwerben will, zahlt Marktwert plus Kosten, nicht den alten Preis. Jede einzelne dieser Klauseln ist für sich genommen legal und im Vertragswerk offengelegt, ihre Summe über die Jahre ist das, was Verbraucherschützer die regelmäßig teuerste Variante des Immobilienverzehrs nennen, und genau deshalb gehört der konkrete Vertragsentwurf vor der Unterschrift zur Verbraucherzentrale oder zum eigenen Anwalt.
Auch steuerlich verdient das Modell einen zweiten Blick. Der Verkauf des Anteils ist ein privates Veräußerungsgeschäft: Liegt der eigene Erwerb keine zehn Jahre zurück und fehlt die durchgehende Eigennutzung, kann auf den anteiligen Gewinn Spekulationssteuer anfallen, beim selbstbewohnten Haus meist unkritisch, bei geerbten oder zwischenvermieteten Objekten prüfenswert. Das Nutzungsentgelt ist beim selbstnutzenden Eigentümer steuerlich privater Aufwand ohne Abzugsmöglichkeit, anders als Kreditzinsen bei einer Vermietung. Beim späteren Gesamtverkauf läuft für den behaltenen Anteil die normale Fristenlogik, für den Anbieter-Anteil dessen eigene. Und wer den Teilverkauf als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge versteht, vergleicht ihn mit der Schenkung an Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt, die ähnliche Liquiditäts- und Bleibe-Effekte im Familienkreis erzielt, mit Steuervorteilen statt Entgelten und im vertrauten Kreis, nachzulesen im Ratgeber Schenkung einer Immobilie samt seiner Zehnjahres-Fristen. Wie bei allen Modellen dieser Serie gilt: Der Steuerberater vor der Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was eine übersehene Frist kosten kann.
Die wahren Kosten zeigt erst der Blick über die Jahre, deshalb ein durchgerechnetes, illustratives Szenario. Haus im Wert von 500.000 €, Teilverkauf von 30 Prozent, Auszahlung 150.000 €, Nutzungsentgelt anfänglich 5 Prozent jährlich. Die laufende Belastung: 7.500 € im Jahr, über zehn Jahre 75.000 €, bei Entgelt-Anpassungen mehr, und parallel trägt der Eigentümer die volle Instandhaltung des ganzen Hauses. Nach zehn Jahren steht der Gesamtverkauf an, das Haus erzielt beispielhaft 550.000 €: Der Anbieter erhält seine 30 Prozent, also 165.000 €, dazu ein Durchführungsentgelt von beispielsweise 5,5 Prozent auf den Gesamterlös, gut 30.000 €. Dem Eigentümer bleiben rund 355.000 €, nachdem er 75.000 € Entgelte gezahlt und 150.000 € erhalten hat. Die Vergleichsrechnung: Ein Kredit über dieselben 150.000 € hätte bei ähnlichem Zins vergleichbare laufende Kosten, aber keinerlei Beteiligung an der Wertsteigerung und kein Durchführungsentgelt gekostet; der Komplettverkauf mit Umzug hätte von Anfang an den vollen Wert freigesetzt. Die Zahlen dieses Szenarios sind konstruiert und als Illustration gekennzeichnet, die Kostenstruktur dahinter ist es nicht: Der Teilverkauf ist in fast jedem realistischen Szenario die teuerste der verfügbaren Optionen, und wer ihn dennoch wählt, sollte es wegen einer echten Besonderheit seiner persönlichen Lage tun, nicht mangels Rechnung, und diese Besonderheit sollte er einem kritischen Freund in zwei Sätzen erklären können.
Bevor irgendein Teilverkaufs-Vertrag unterschrieben wird, gehören fünf Alternativen einmal ehrlich durchgerechnet, und die Kurzprüfung dauert je eine Minute. Der Immobilienkredit: Bei lastenfreiem Haus und tragfähiger Rente liefert er denselben Betrag zu meist besseren Konditionen, ohne Anteilsabgabe und ohne Durchführungsentgelt; die Hürde ist die Bonitätsprüfung, die Chance auch. Der Komplettverkauf mit Umzug: wirtschaftlich fast immer die stärkste Lösung, voller Marktpreis, keine laufenden Entgelte, scheitert allein an der Bindung ans Haus, und die ist ein legitimer, aber bezifferbarer Preis. Die Leibrente: für Eigentümer ab etwa 70 ohne Vererbungszwang die planbare Dauerlösung, siehe der Leibrenten-Leitfaden. Der Rückmietverkauf: voller Preis sofort, danach Miete, mit dem Mietvertrag als Dreh- und Angelpunkt. Und die Familien-Lösung: Kinder oder Angehörige als Käufer oder Kreditgeber, mit notarieller Absicherung, oft die günstigste Variante von allen. Wer alle fünf Alternativen ernsthaft geprüft und begründet verworfen hat, trifft die Teilverkaufs-Entscheidung wenigstens informiert, und die ehrliche Beobachtung aus der Beratungspraxis lautet: Sie überlebt diese Prüfung nur selten.
Wenn der Teilverkauf so teuer ist, warum wächst er dann? Die Antwort liegt weniger in den Zahlen als in der Psychologie, und sie zu kennen schützt vor ihr. Das Modell verspricht dreierlei auf einmal: Liquidität ohne Auszug, Eigentum behalten, wenigstens teilweise, und keine Bank, deren Bonitätsprüfung im Alter als Hürde oder Kränkung erlebt wird. Alle drei Versprechen treffen reale Bedürfnisse, und die Werbung der Anbieter adressiert sie professionell: Man bleibe "Herr im eigenen Haus", verkaufe nur "einen stillen Anteil". Die nüchterne Übersetzung: Herr im Haus mit monatlicher Zahlungspflicht, voller Instandhaltungslast und einem professionellen Miteigentümer, dessen Vertragswerk auf seinen eigenen Vorteil hin optimiert ist. Wer sich beim Lesen von Teilverkaufs-Werbung bei dem erleichterten Gedanken ertappt, endlich eine Lösung ganz ohne Nachteile gefunden zu haben, sollte genau diesen Gedanken als das zuverlässigste Warnsignal von allen nehmen: Es gibt im Immobilienverzehr keine Lösung ohne Preis, es gibt nur transparente und intransparente Preise, und die Stärke der Alternativen aus dem Vergleich verkaufen und wohnen bleiben liegt darin, dass ihre Preise offen auf dem Tisch liegen.
Teilverkaufs-Vertrieb arbeitet mit wiederkehrenden Argumenten, und wer die Antworten kennt, behält die Gesprächsführung. „Sie profitieren weiter von der Wertsteigerung": Stimmt für den behaltenen Anteil, aber die Wertsicherungsklausel sichert nur den Anbieter nach unten ab, das Marktrisiko trägt asymmetrisch der Eigentümer. „Kein Kredit, keine Bank, keine Schufa": Richtig, stattdessen ein Entgelt, das wirtschaftlich wie ein Zins wirkt, nur ohne die Verbraucherschutzregeln des Kreditrechts. „Sie bleiben Herr im Haus": Beim täglichen Wohnen ja, bei Umbauten, Gesamtverkauf und in jedem Ernstfall entscheidet künftig der Vertrag mit. „Unsere Bewertung ist kostenlos": Die Bewertung des Käufers ist nie neutral, die eigene kostenlose Gegenprobe über die Ersteinschätzung schon. „Das Angebot gilt nur diese Woche": Seriöse Immobiliengeschäfte kennen keine Wochenfristen, dieser Satz beendet das Gespräch. Die Grundhaltung für jedes dieser Gespräche: Sie verkaufen etwas, das der Anbieter haben will, nicht umgekehrt, und wer sich diesen einen Satz vor jedem Termin einmal laut sagt, verhandelt danach messbar anders und deutlich gelassener.
Fairerweise gehört auch die kleine Gruppe beschrieben, für die das Modell vertretbar sein kann. Das sind Eigentümer, die einen begrenzten Betrag brauchen, etwa für Umbau oder eine familiäre Unterstützung, die keinen Kredit bekommen oder wollen, für die Leibrente und Rückmietverkauf aus Alters- oder Objektgründen nicht funktionieren, die nicht vererben müssen oder deren Erben einverstanden sind, und die die laufenden Entgelte dauerhaft sicher tragen können, auch nach Anpassungen. Für diese Konstellation wird der Teilverkauf zur bewussten Bequemlichkeits-Entscheidung mit bekanntem Aufpreis, und das ist legitim, solange die Alternativen vorher ehrlich gerechnet wurden. Die Checkliste vor der Unterschrift bleibt dieselbe: neutrale Bewertung statt Anbieter-Bewertung, Vertragsprüfung durch unabhängige Stelle, Entgelt-Anpassungsklauseln und Gesamtverkaufs-Regeln verstanden, Erben informiert, und die Zehn-Jahres-Rechnung mit den eigenen Zahlen geführt, der Teilverkauf-Rechner nimmt dafür die Fleißarbeit ab.
Auch wer bereits unterschrieben hat, ist nicht ohne Optionen, und die Reihenfolge der Prüfung ist klar. Zuerst der Rückkauf: Fast alle Verträge sehen ihn vor, zum aktuellen Marktwert des Anteils plus Kosten; steigende Märkte machen ihn teurer, weshalb die Prüfung früh lohnt, und finanzieren lässt er sich gegebenenfalls über einen klassischen Kredit auf den eigenen Anteil. Dann der einvernehmliche Gesamtverkauf: Wer ohnehin über einen Auszug nachdenkt, beendet die Konstruktion über den gemeinsamen Verkauf, zahlt einmalig Durchführungsentgelt und Wertsicherung, aber die laufenden Entgelte enden. Drittens die Vertragsprüfung im Bestand: Gerade ältere Verträge enthalten teils Klauseln, deren Wirksamkeit Verbraucherschützer und Gerichte in Frage stellen, von Entgeltanpassungen bis zu Wertsicherungs-Mechaniken; eine anwaltliche Prüfung des konkreten Vertrags kann Verhandlungsspielraum gegenüber dem Anbieter öffnen. Und viertens das Pragmatische: Wer die Entgelte gut tragen kann und im Haus glücklich ist, muss nichts überstürzen, ein laufender Teilverkauf ist kein Notfall, sondern nur ein teures Arrangement, dessen Beendigung sich genauso nüchtern rechnen muss, wie sein Abschluss es einst verdient hätte.
Der Teilverkauf ist kein reguliertes Finanzprodukt, sondern ein zivilrechtlicher Immobilienkauf mit Nießbrauchs-Konstruktion, und genau daraus entsteht die aufsichtsrechtliche Grauzone, vor der die BaFin in ihren Verbraucherinformationen ausdrücklich warnt: keine Prospektpflicht, keine laufende Produktaufsicht, keine Einlagensicherung für die Konstruktion dahinter. Die Verbraucherzentralen kommen in ihren Marktanalysen seit Jahren zum selben Befund, den auch diese Seite trägt: In der Gesamtkostenbetrachtung ist der Teilverkauf den Alternativen regelmäßig unterlegen, und die Vertragswerke verlagern Markt- und Kostenrisiken systematisch zum Eigentümer. Wichtig für die Einordnung: Beide Institutionen erklären das Modell nicht für unseriös, sondern für teuer und komplex, und beide raten zu genau dem, was der Prozess dieser Seite vorsieht, nämlich unabhängige Beratung vor der Unterschrift. Wer einem Anbieter gegenübersitzt, darf dessen Reaktion auf diese Einschätzungen ruhig testen: Souveräne Anbieter kennen die Kritik und beantworten sie mit ihren Konditionen, nervöse wiegeln ab, und auch das ist eine Information.
Auch beim Teilverkauf entscheiden die Ernstfall-Klauseln über die Qualität. Der Rückkauf des Anteils sollte jederzeit möglich sein, zum dann aktuellen Marktwert; prüfen Sie, welche Kosten der Anbieter dabei zusätzlich berechnet. Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt darf nicht zum schnellen Verlust des Wohnrechts führen, seriöse Verträge sehen Mahnstufen und Lösungsfristen vor. Der Tod des Eigentümers stellt die Erben vor die Wahl aus Rückkauf, Gesamtverkauf oder Fortführung samt Entgelten, und genau diese Wahl sollte der Vertrag sauber regeln statt sie dem Anbieter zu überlassen. Bei Pflegebedürftigkeit gilt: Das Nießbrauchrecht des Eigentümers sollte die Vermietung erlauben, damit die Immobilie das Heim mitfinanzieren kann, ein Wohnrecht ohne Vermietungsbefugnis läuft leer. Und für den Streitfall zählt der Gerichtsstand samt der Frage, ob der Vertrag deutschem Recht unterliegt. Es sind dieselben Prüfmuster wie bei der Leibrente, nur mit mehr Klauseln, und die Faustregel bleibt: Ein Anbieter, der diese Fragen souverän und schriftlich beantwortet, ist verhandelbar, einer, der auswich, war die Antwort. Und über allen Klauseln steht die einfachste Sicherung von allen: Zwischen Vertragsentwurf und Unterschrift liegen mindestens zwei Wochen, eine unabhängige Prüfung und eine Nacht Schlaf pro offener Frage, denn kein seriöses Angebot verfällt, während Sie nachdenken, und jedes Angebot, das es täte, hat sich damit selbst beantwortet.
Sie verkaufen einen Miteigentumsanteil von meist 10 bis maximal 50 Prozent an einen gewerblichen Anbieter, erhalten dafür eine Einmalzahlung und bleiben dank Nießbrauchrecht im Haus wohnen. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein laufendes monatliches Nutzungsentgelt, und beim späteren Gesamtverkauf erhält der Anbieter seinen Anteil am Erlös plus Gebühren.
Marktüblich sind 10 bis 50 Prozent des Immobilienwerts, mehr als die Hälfte bieten die Anbieter nicht an, weil Ihr Anteil als Sicherheit dienen soll. Die meisten Anbieter setzen zudem Mindestauszahlungen um 100.000 Euro und einen Mindestwert der Immobilie voraus.
Das Nutzungsentgelt ist die monatliche Zahlung dafür, dass Sie den verkauften Anteil weiter allein nutzen, wirtschaftlich also ein Zins. Je nach Anbieter und Zinsniveau liegt es meist zwischen 3 und 6 Prozent des ausgezahlten Betrags pro Jahr und ist oft nur für einige Jahre festgeschrieben, danach wird angepasst.
Sie, und zwar vollständig: Übliche Verträge lassen alle Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierung beim wohnenden Verkäufer, obwohl dem Anbieter bis zur Hälfte des Hauses gehört. Wertsteigernde Investitionen kommen beim Gesamtverkauf dann anteilig auch dem Anbieter zugute.
Die meisten Anbieter räumen ein Rückkaufsrecht ein, allerdings zum dann aktuellen Marktwert plus Abwicklungskosten, nicht zum alten Preis. Bei gestiegenen Immobilienpreisen wird der Rückkauf entsprechend teuer. Die Konditionen gehören vor der Unterschrift schriftlich fixiert.
Das Haus wird komplett verkauft, der Anbieter erhält seinen prozentualen Anteil am Erlös, häufig abgesichert durch einen vertraglichen Mindesterlös, dazu meist ein Durchführungsentgelt von 3,25 bis 5,5 Prozent des gesamten Verkaufspreises. Was für Sie übrig bleibt, hängt damit stark von Marktlage und Vertragsklauseln ab.
Dann drohen je nach Vertrag Verzugszinsen, die Aufhebung des Nießbrauchrechts und als letzte Stufe der erzwungene Verkauf des gesamten Hauses. Genau deshalb gehört die Frage, wie lange die Zahlung aus Ihrer Rente tragbar ist, an den Anfang der Überlegung, nicht ans Ende.
Nicht wie ein Kredit: Teilverkauf-Anbieter unterliegen keiner speziellen Finanzaufsicht für dieses Produkt, es gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. BaFin und Verbraucherzentralen haben das Modell analysiert und raten zu großer Vorsicht, insbesondere wegen der laufenden Kosten und der Klauseln zum Gesamtverkauf.
Am ehesten für Eigentümer, die kurzfristig hohe Liquidität brauchen, keinen Kredit mehr bekommen, im Haus bleiben wollen und die Gesamtkosten bewusst als Preis dafür akzeptieren. Für die Mehrheit rechnen Verbraucherschützer vor, dass Kredit, Leibrente oder Verkauf mit Umzug wirtschaftlich besser abschneiden.
Fünf sind zu prüfen: klassischer Immobilienkredit (auch im Alter oft möglich), Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht, Verkauf mit Rückanmietung, Vollverkauf mit Umzug in etwas Kleineres sowie innerfamiliäre Lösungen wie Verkauf an Kinder mit Wohnrecht. Der Vergleich auf dieser Seite stellt sie gegenüber.
Das Gutachten des Anbieters bestimmt Auszahlung und Entgelt. Verhandeln Sie nie ohne eigene Zahl: kostenlose Ersteinschätzung in zwei Minuten.
Stand: August 2026 · Neutrale Analyse, keine Rechts- oder Finanzberatung; Verkaufsklar vermittelt keine Teilverkäufe · Quellen: BaFin-Verbraucherinformationen zum Teilverkauf, Marktanalysen der Verbraucherzentralen, § 23 EStG
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