
Verkaufen, wohnen bleiben, jeden Monat Geld erhalten, bis ans Lebensende. Wie die Rechnung funktioniert, wie Sie sich absichern und wann andere Modelle besser passen.
Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vollständig, erhalten den Kaufpreis aber nicht auf einen Schlag, sondern als lebenslange monatliche Rente, fast immer kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Beides wird im Grundbuch eingetragen und ist damit auch gegen eine Insolvenz des Käufers geschützt. Die Höhe der Rente ergibt sich aus drei Größen: dem Marktwert der Immobilie, dem Wert des Wohnrechts, das Sie behalten, und Ihrer statistischen Lebenserwartung. Anders als beim Teilverkauf zahlen Sie keine laufenden Entgelte, geben dafür aber das Eigentum und damit das Erbe vollständig ab. Die Leibrente ist deshalb ein Versorgungsmodell für die letzte Lebensphase, kein Liquiditätsprodukt. Ob die Zahlen für Ihr Haus tragen, beginnt mit dem neutralen Marktwert aus der kostenlosen Hausbewertung; Ihre Rentenspanne überschlägt der Leibrente-Rechner in zwei Minuten.
Fünf Phasen, und die wichtigste ist die dritte: Ohne Grundbuch-Absicherung ist die schönste Rente nur ein Versprechen.
Der Marktwert ist die Basis der gesamten Rechnung. Holen Sie Ihre eigene Einschätzung ein, bevor der Käufer seine vorlegt: Jede Differenz hier wirkt lebenslang auf die Rentenhöhe.
Vom Marktwert gehen der kapitalisierte Wert Ihres lebenslangen Wohnrechts und der Sicherheitsabschlag des Käufers ab; der Rest wird über Ihre statistische Lebenserwartung in eine Monatsrente umgerechnet.
Die zwei nicht verhandelbaren Punkte: Wohnrecht oder Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch und die Rente als Reallast abgesichert. Dazu Rentengarantiezeit und Wertsicherungsklausel (Inflationsanpassung) prüfen.
Eigentum geht auf den Käufer über, Wohnrecht und Reallast werden im Grundbuch eingetragen. Erst diese Eintragungen machen aus dem Versprechen ein einklagbares Recht, das auch eine Insolvenz des Käufers übersteht.
Monatliche Zahlung bis zum Lebensende, versteuert nur mit dem altersabhängigen Ertragsanteil. Instandhaltungspflichten regelt der Vertrag; üblich ist die Übernahme großer Posten durch den neuen Eigentümer.
Drei Bausteine, die jeder Anbieter verwendet. Wer sie kennt, kann jedes Angebot nachrechnen.
Der neutrale Verkehrswert Ihrer Immobilie, nicht der Wunschpreis. Jede Abweichung nach unten wirkt hier lebenslang auf jede Monatsrate, deshalb gehört eine eigene Bewertung vor jedes Anbietergespräch.
Ihr lebenslanges Wohnrecht ist Geld wert: ersparte Marktmiete mal Lebenserwartung, abgezinst. Je jünger Sie sind und je höher die Miete Ihrer Lage, desto größer dieser Abzug.
Der verrentbare Rest wird über die Sterbetafel-Lebenserwartung in Monatsraten umgerechnet, abzüglich eines Sicherheitsabschlags für das Langlebigkeitsrisiko des Käufers.
Stark vereinfacht, ohne Abzinsung, aber mit der echten Systematik. Reale Angebote weichen je nach Modell und Abschlägen ab.
| Marktwert (neutrale Einschätzung) | 500.000 € |
| − kapitalisiertes Wohnrecht (Marktmiete 1.400 €/Monat × ca. 13 Jahre Lebenserwartung) | −218.000 € |
| − Sicherheits- und Langlebigkeitsabschlag des Käufers (ca. 10 %) | −28.000 € |
| = verrentbarer Betrag | 254.000 € |
| ÷ 156 Monate statistische Lebenserwartung | ca. 1.630 €/Monat |
Lebt die Verkäuferin länger als die Statistik, zahlt der Käufer weiter, das ist sein Risiko und Ihre Versicherung. Stirbt sie früher, war der Verkauf für die Familie wirtschaftlich teuer, dagegen hilft die Rentengarantiezeit. Versteuert wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil, mit 75 Jahren sind das 11 Prozent je Rate. Ihre eigene Spanne: Leibrente-Rechner.
Leibrente ist ein Oberbegriff. Diese Stellschrauben entscheiden, welches Modell zu Ihrem Leben passt.
Monatsrente bis ans Lebensende, Wohnrecht im Grundbuch. Das Standardmodell dieser Seite.
Statt Wohnrecht: Sie dürfen auch vermieten, wichtig für den Pflegefall. Der wertvollere Vorbehalt, entsprechend sinkt die Rente.
Höhere Raten über z. B. 10 oder 15 Jahre statt lebenslang. Planbar für den Käufer, für Sie eher Überbrückung als Versorgung.
Ein Teil fließt sofort (Schulden, Umbau, Rücklage), der Rest als Rente. Marktüblich und frei verhandelbar.
Drei Modelle mit demselben Versprechen (wohnen bleiben, Geld erhalten) und völlig unterschiedlicher Mechanik.
| Kriterium | Leibrente | Teilverkauf | Rückmietverkauf |
|---|---|---|---|
| Eigentum danach | komplett abgegeben | 50–90 % bleiben Ihnen | komplett abgegeben |
| Sie erhalten | lebenslange Rente (+ ggf. Einmalbetrag) | Einmalbetrag (10–50 % des Werts) | vollen Kaufpreis sofort |
| Laufende Kosten | keine | Nutzungsentgelt + volle Instandhaltung | Miete, unbegrenzt |
| Wohnen gesichert durch | Wohnrecht/Nießbrauch im Grundbuch | Nießbrauch im Grundbuch | Mietvertrag (Kündigungsschutz prüfen) |
| Typisches Risiko | früher Tod, Käufer-Bonität | laufende Kosten, Klauseln | Mietsteigerungen, Eigenbedarf |
| Erben | gehen leer aus (außer Garantiezeit) | erben Ihren Anteil samt Pflichten | erben den Erlös, nicht das Haus |
Die Grundregel: Leibrente für Versorgung ohne Erben-Priorität, Teilverkauf nur nach hartem Alternativen-Vergleich, Rückmietverkauf für maximale Sofort-Liquidität. Und für alle drei gilt: Die Rechnung beginnt beim neutralen Verkehrswert, nie beim Angebot des Anbieters.
Sechs Punkte, die über gut und teuer entscheiden. Alle sechs sind vertraglich lösbar, wenn man sie vor der Unterschrift kennt.
Wie die Bausteine zusammen wirken, zeigt ein durchgerechnetes, illustratives Beispiel. Ehepaar, sie 76, er 78, abbezahltes Haus mit neutral bewertetem Verkehrswert von 520.000 €, ersparte Marktmiete 1.400 € monatlich. Der Kapitalwert des verbundenen Wohnrechts auf das längere der beiden Leben liegt bei rund 150.000 €. Vom verbleibenden Substanzwert von 370.000 € kalkuliert der Anbieter einen Abschlag von beispielhaft 15 Prozent für Risiko und Marge, verrentet werden also etwa 315.000 €. Verteilt über die verbundene Restlebenserwartung ergibt das eine indexierte Monatsrente in der Größenordnung von 1.400 bis 1.600 €, zusätzlich zum mietfreien Wohnen, das weitere 1.400 € Monatsbudget erspart. Wirtschaftlich stehen dem Paar damit rund 2.800 bis 3.000 € monatlicher Vorteil zur Verfügung, lebenslang und wertgesichert. Die Gegenrechnung: Beim freien Verkauf mit Umzug hätten sie 520.000 € liquide, müssten aber wohnen und wirtschaften. Welche Seite gewinnt, hängt an Lebenserwartung, Mietniveau des neuen Wohnens und dem Wunsch zu bleiben, und genau diese Rechnung, mit den eigenen Zahlen statt dieser Beispielwerte, ist der Kern jeder seriösen Leibrenten-Entscheidung.
Ein Leibrenten-Vertrag bindet die Parteien für den Rest eines Lebens, und seine Qualität entscheidet sich an einer Handvoll Klauseln. Die Rangfrage zuerst: Wohnrecht oder Nießbrauch und die Rentenreallast gehören an die erste Rangstelle des Grundbuchs, vor jede Finanzierung des Käufers, denn nur so überstehen sie dessen Insolvenz oder eine Zwangsversteigerung. Die Wertsicherung: Eine Rente ohne Indexklausel verliert über zwanzig Jahre dramatisch an Kaufkraft, üblich und fair ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex. Die Rückfall-Regelung: Was geschieht bei Zahlungsverzug? Marktstandard ist ein vertragliches Rücktrittsrecht mit Rückauflassungsvormerkung, das den Verkäufern das Haus zurückgibt, wenn der Käufer mehrfach ausfällt, ohne dass bereits gezahlte Renten komplett zurückfließen müssen. Die Instandhaltungs-Zuordnung: Wer trägt Dach und Fach, wer die laufenden Kosten, präzise nach Gewerken statt nach Gefühl. Und die Mindestlaufzeit oder Rentengarantiezeit, die bei frühem Tod des Verkäufers einen Teil der Rente an die Erben weiterzahlt und damit das größte emotionale Risiko des Modells entschärft. Kein seriöser Anbieter scheut diese Klauseln, und jede Verweigerung ist ein Ausschlusskriterium.
Die Leibrente galt lange als Nischenmodell und erlebt seit einigen Jahren eine Renaissance, aus nachvollziehbaren Gründen: Die Generation der Babyboomer erreicht mit hohem Immobilienvermögen und oft schmaler gesetzlicher Rente das Alter, in dem das Modell rechnet; die Zahl der Haushalte ohne direkte Erben wächst; und die Professionalisierung der Anbieterseite hat aus individuell gestrickten Verträgen ein geordnetes Produkt mit Standards gemacht. Für Eigentümer heißt das Gute daran: mehr Wettbewerb, vergleichbarere Angebote und eine gewachsene Beratungslandschaft von Verbraucherzentralen bis Fachanwälten, die das Modell kennt. Das Wachsame daran: Wo Märkte wachsen, wachsen Trittbrettfahrer mit, und die Prüfregeln dieser Seite sind deshalb keine Höflichkeitsfloskeln, sondern das Handwerkszeug, mit dem sich die seriöse Mehrheit von der unseriösen Minderheit trennen lässt.
Der deutsche Leibrenten-Markt hat sich professionalisiert, und die Käuferseite besteht aus drei Gruppen mit verschiedenen Logiken. Spezialisierte Leibrenten-Gesellschaften kaufen im Portfolio, kalkulieren versicherungsmathematisch und bieten standardisierte, meist saubere Verträge; ihre Marge steckt im Einkaufspreis, und ihre Seriosität lässt sich an Referenzen, Vertragstransparenz und der Grundbuch-Absicherung prüfen. Private Kapitalanleger kaufen einzelne Objekte als langfristige Wette auf Lage und Laufzeit; hier ist die Bonität des Einzelnen die offene Flanke, weshalb Rang und Rückfall-Klauseln doppelt zählen. Und gelegentlich Familienangehörige, die das Modell nutzen, um Haus und Versorgung in der Familie zu regeln, steuerlich und menschlich oft die eleganteste Variante, wenn ein Notar die Fremdüblichkeit sichert. Für alle drei gilt dieselbe Prüfreihenfolge: erst die neutrale Bewertung des Hauses, dann der Rentenvorschlag gegen den Leibrente-Rechner gehalten, dann zwei Vergleichsangebote, und erst danach ein Notartermin.
Die Leibrente ist das einzige verbreitete Verkaufsmodell, das das Erbe planmäßig aufzehrt, und genau daraus entsteht ihr größtes Konfliktpotenzial: Kinder, die vom Modell erst nach der Beurkundung erfahren, fühlen sich enterbt, und mancher Familienfrieden ist daran zerbrochen. Die Gegenstrategie ist unbequem und wirksam: das offene Gespräch vor der Entscheidung. Dabei helfen drei Botschaften. Erstens die nüchterne Rechnung: Das Haus finanziert das Alter seiner Eigentümer, und die Alternative wäre oft der normale Verkauf mit Umzug, der das Erbe ebenso verbraucht. Zweitens die Alternativen-Prüfung im Familienkreis: Können oder wollen die Kinder das Haus selbst gegen Rente übernehmen, wäre das die Leibrente in der Familie, mit denselben notariellen Sicherungen. Drittens die Transparenz über den Vertrag, inklusive Rentengarantiezeit, die den Erben bei frühem Tod einen Teil sichert. Eltern schulden ihren erwachsenen Kindern keine Immobilie und keine Rechtfertigung, aber das offene Gespräch darüber erspart allen Beteiligten Jahre der stillen Kränkung, und nicht selten entsteht genau daraus die familiäre Lösung, die vorher niemand für möglich hielt.
Die Güte eines Leibrenten-Vertrags zeigt sich in Szenarien, an die beim Abschluss niemand denken mag. Der Käufer wird insolvent: Mit erstrangigem Wohnrecht und Rentenreallast bleiben Wohnen und Rentenanspruch dinglich gesichert, die Reallast berechtigt zur Zwangsvollstreckung in das Haus; ohne diese Absicherung stünden Sie in der Gläubigerreihe. Der Käufer verkauft weiter: Rechte im Grundbuch binden auch jeden Erwerber, die Rente schuldet, wem das Haus gehört, beziehungsweise wie vertraglich geregelt. Der Verkäufer stirbt früh: Ohne Rentengarantiezeit endet die Rente, das ist die Natur des Modells und der Grund für die Garantie-Klausel, die den Erben eine Mindestlaufzeit sichert. Der Verkäufer zieht ins Pflegeheim: Die Rente läuft weiter, das Wohnrecht läuft leer, außer es wurde als Nießbrauch oder mit Abfindungsklausel gestaltet. Die Inflation springt: Die Indexklausel zieht die Rente nach, ohne sie wäre die Kaufkraft nach fünfzehn Jahren halbiert. Wer diese fünf Szenarien im eigenen Vertragsentwurf beantwortet findet, hat einen guten Vertrag; wer auf eine der Fragen keine Antwort findet, hat noch Verhandlungsbedarf, und zwar vor dem Notartermin.
Steuerlich ist die Leibrente für Verkäufer meist freundlich: Der Verkauf des selbst bewohnten Hauses bleibt bei erfüllter Eigennutzung steuerfrei, und von der laufenden Rente wird nur der Ertragsanteil nach § 22 EStG versteuert, der mit dem Alter bei Rentenbeginn sinkt, bei einem 72-jährigen Verkäufer etwa auf einstellige Prozentsätze der Rente. Der Käufer wiederum hat Anschaffungskosten in Höhe des Barwerts. Aufmerksamkeit verdienen zwei Nebenwirkungen. Bei Grundsicherung im Alter und anderen bedürftigkeitsgeprüften Leistungen zählt die Leibrente als Einkommen und kann Ansprüche mindern, das Zusammenspiel gehört vor Vertragsschluss zur Beratungsstelle. Und bei späterer Pflegebedürftigkeit läuft die Rente zwar weiter, das Wohnrecht aber leer, sofern kein Nießbrauch oder keine Abfindungsklausel vereinbart wurde, das bekannte Muster aus dem Ratgeber Wohnrecht. Wer beide Punkte im Vertrag adressiert, hat die typischen Spätfolgen des Modells entschärft, bevor sie entstehen.
Jedes Leibrenten-Angebot folgt derselben versicherungsmathematischen Kette, und wer sie nachvollziehen kann, verhandelt auf Augenhöhe. Ausgangspunkt ist der Verkehrswert des Hauses, von dem zuerst der Kapitalwert des Wohnrechts abgeht: die ersparte Jahresmiete mal Lebenserwartungs-Vervielfältiger, bei einem 74-jährigen Paar schnell ein Viertel bis ein Drittel des Werts. Vom Rest zieht der Anbieter seinen Sicherheits- und Margen-Abschlag ab, denn er trägt Langlebigkeits- und Marktrisiko. Der verbleibende Betrag wird über die statistische Lebenserwartung in Monatsrenten verrentet, je älter der Verkäufer, desto höher die Rente aus demselben Betrag. Prüfen lässt sich jedes Angebot an genau diesen vier Stellschrauben: Stimmt der zugrunde gelegte Verkehrswert mit der neutralen Bewertung überein, ist der Wohnrechts-Ansatz plausibel, wie hoch ist der stille Abschlag, und mit welcher Sterbetafel wird gerechnet. Anbieter, die diese Kette offenlegen, verdienen Gespräche; Anbieter, die nur eine Endzahl nennen, verdienen Rückfragen, und der Leibrente-Rechner liefert die Spanne, an der sich jede Endzahl messen lassen muss.
Unter dem Oberbegriff Leibrente handeln mehrere Spielarten, deren Unterschiede über Jahrzehnte viel Geld bedeuten. Die reine Leibrente läuft bis zum Tod des Berechtigten, ihr Risiko und ihre Stärke zugleich. Die verbundene Leibrente auf zwei Leben, der Standard für Paare, zahlt bis zum Tod des Längerlebenden und fällt dafür pro Monat niedriger aus. Die Leibrente mit Rentengarantiezeit sichert eine Mindestzahl von Jahren zugunsten der Erben, gegen einen kleinen Rentenabschlag die beliebteste Absicherung gegen den frühen Tod. Die Zeitrente läuft eine feste Dauer unabhängig vom Leben, streng genommen keine Leibrente mehr, aber in Mischmodellen verbreitet, etwa als hohe Zeitrente für zehn Jahre plus reduzierte Leibrente danach. Und Kombinationen mit Einmalzahlung zu Beginn verbinden Liquidität für konkrete Vorhaben mit laufender Rente. Welche Variante passt, ergibt sich aus zwei Fragen: Wie wichtig ist die Absicherung der Erben, und gibt es einen Einmalbedarf zu Beginn? Seriöse Anbieter rechnen mehrere Varianten transparent nebeneinander, und der Vergleich der Varianten desselben Anbieters verrät nebenbei viel über dessen Kalkulationsehrlichkeit.
Drei wiederkehrende Lebenslagen zeigen, wie das Modell konkret eingesetzt wird. Das Ehepaar Mitte siebzig ohne Kinder: klassischer Idealfall, verbundene Leibrente auf beide Leben mit Wohnrecht, die Rente läuft bis zum Tod des Längerlebenden, das Erbe-Thema entfällt. Die verwitwete Eigentümerin, deren Rente nicht reicht: Hier konkurriert die Leibrente mit dem Verkauf plus Umzug in eine kleinere Wohnung; bleibt der Umzug unzumutbar, ist die Leibrente mit Indexierung und Nießbrauch-Option die planbare Lösung, und der Vergleich beider Wege gehört auf Papier, bevor Gefühle entscheiden. Der Eigentümer Anfang sechzig: für die Leibrente schlicht zu jung, die Rente fiele wegen der langen Lebenserwartung mager aus; hier sind Beleihung, Vermietung eines Teils oder späteres Wiederkommen die besseren Antworten, und seriöse Anbieter sagen das auch. Das Muster über allen Fällen: Die Leibrente ist ein Präzisionswerkzeug für eine bestimmte Lebensphase, kein Universalprodukt, und ihre besten Ergebnisse erzielt sie dort, wo Alter, Bleibewunsch und Erbenlage zusammenpassen.
Die vielleicht eleganteste Leibrente ist die, bei der das Haus in der Familie bleibt: Ein Kind oder ein naher Angehöriger kauft gegen notariell gesicherte Rente plus Wohnrecht. Die Vorteile liegen auf allen Seiten. Die Eltern erhalten Rente und Bleiberecht ohne Anbieter-Marge, das Kind erwirbt die Immobilie mit gestrecktem Kaufpreis statt Bankfinanzierung, und das Haus bleibt im Familienvermögen. Damit die Konstruktion trägt, braucht sie dieselbe Professionalität wie der Fremdverkauf: neutrale Bewertung als Preisbasis, versicherungsmathematisch hergeleitete Rente statt Wunschzahlen, alle Sicherungen im Grundbuch, und die steuerliche Prüfung der Fremdüblichkeit, denn eine zu niedrige Rente wertet das Finanzamt als gemischte Schenkung mit den bekannten Folgen. Auch das Familiengespräch ändert seine Rolle: Hier werden die Geschwister des kaufenden Kindes einbezogen, damit aus der Versorgungslösung kein Erbstreit-Keim wird, die Werkzeuge dafür stehen im Ratgeber Geschwister auszahlen. Wo die Familien-Konstellation existiert, schlägt sie das kommerzielle Angebot fast immer, und sie zu prüfen kostet nur ein offenes Gespräch.
Der geordnete Leibrenten-Prozess dauert zwei bis vier Monate und enthält an jeder Stufe eine Ausstiegsmöglichkeit. Erstens die neutrale Bewertung des Hauses als Fundament. Zweitens die Rechner-Spanne für die realistische Rentenerwartung. Drittens zwei bis drei Angebote verschiedener Anbieter oder die Familien-Alternative. Viertens die Vertragsprüfung durch einen eigenen Anwalt oder die Verbraucherzentrale, einige hundert Euro für die wichtigste Unterschrift des Lebensabends. Fünftens das Familiengespräch, siehe oben. Sechstens die Beurkundung mit Rang-Kontrolle: Wohnrecht und Reallast an erster Stelle, Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Siebtens der Vollzug mit erster Rentenzahlung und Grundbuchumschreibung. Wer an irgendeiner Stufe Druck erlebt, Fristen von Tagen, Abschluss beim Hausbesuch, Abraten von der Anwaltsprüfung, bricht das Gespräch sofort ab, denn seriöse Leibrenten-Partner haben Zeit: Ihr gesamtes Geschäftsmodell ist auf Jahrzehnte angelegt, und genau so ruhig und gründlich sollte sich schon die Anbahnung anfühlen.
Im Wettbewerb der Verkaufen-und-bleiben-Modelle hat die Leibrente ein klares Profil. Sie gewinnt gegen den Teilverkauf fast immer, weil sie ohne laufende Entgelte und Wertsicherungs-Klauseln zulasten des Verkäufers auskommt, und gegen den Rückmietverkauf dann, wenn lebenslange Planbarkeit wichtiger ist als die maximale Einmalsumme: Die Rente kann nicht aufgebraucht, verspekuliert oder ererbt-erstritten werden, sie kommt jeden Monat. Sie verliert gegen den normalen Verkauf mit Umzug, wann immer der Umzug zumutbar ist, denn der volle Marktpreis schlägt jede Rentenrechnung, und gegen das schlichte Behalten, wenn die Versorgung auch ohne Immobilienverzehr trägt. Ihr Kernpublikum bleibt präzise umrissen: Eigentümer ab etwa 70 ohne Vererbungswunsch oder mit geklärter Erbenlage, die im Haus bleiben wollen und laufendes Einkommen einer Einmalsumme vorziehen. Für alle anderen lohnt der Blick auf die Alternativen im Vergleich verkaufen und wohnen bleiben, und für die Kernzielgruppe gilt der versöhnliche Schlusssatz dieser Seite: Mit sauberem Vertrag, erstrangiger Absicherung und offener Familienrunde ist die Leibrente ein ehrliches, seit Generationen erprobtes Modell, kein Trick und keine Notlösung.
Sie verkaufen Ihre Immobilie komplett und erhalten den Kaufpreis nicht als Einmalzahlung, sondern als lebenslange monatliche Rente, meist kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Beides wird im Grundbuch abgesichert: das Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die Rente als Reallast.
In drei Schritten: Vom Marktwert der Immobilie wird der kapitalisierte Wert des lebenslangen Wohnrechts abgezogen (ersparte Marktmiete mal Lebenserwartung, abgezinst), dann ein Sicherheitsabschlag des Käufers. Der Rest wird über die statistische Lebenserwartung laut Sterbetafel in eine Monatsrente umgerechnet. Je älter der Verkäufer, desto höher die Rente.
Als Größenordnung für eine 75-jährige Person mit lebenslangem Wohnrecht: meist zwischen 1.200 und 1.800 Euro monatlich, abhängig von Marktmiete, Gesundheitszustand des Anbietermodells und Abschlägen. Die Beispielrechnung auf dieser Seite zeigt den Rechenweg, Ihre eigenen Werte liefert der Leibrente-Rechner.
Gegensätzlicher geht es kaum: Bei der Leibrente geben Sie das ganze Eigentum ab und erhalten lebenslang Geld, ohne laufende Kosten. Beim Teilverkauf behalten Sie die Mehrheit, zahlen aber monatlich Nutzungsentgelt und tragen die volle Instandhaltung. Die Leibrente ist ein Versorgungsmodell, der Teilverkauf ein Liquiditätsmodell mit Zinscharakter.
Ohne Zusatzvereinbarung endet die Rente mit dem Tod, das Haus bleibt beim Käufer, und der Verkauf war wirtschaftlich ein Verlustgeschäft für Ihre Familie. Dagegen gibt es die Rentengarantiezeit: Sie legt fest, dass die Rente mindestens für eine vereinbarte Dauer gezahlt wird, bei frühem Tod an die Erben.
Bei richtiger Vertragsgestaltung sind Sie geschützt: Die als Reallast im Grundbuch eingetragene Rente gibt Ihnen ein Zwangsvollstreckungsrecht in die Immobilie, eine Rückfallklausel kann sogar die Rückübertragung des Eigentums vorsehen. Genau deshalb gehören diese Eintragungen an die erste Rangstelle und nicht in die Anlagen.
Nur mit dem sogenannten Ertragsanteil nach § 22 EStG, der mit dem Alter bei Rentenbeginn sinkt: Bei Beginn mit 65 sind es 18 Prozent der Rente, mit 70 noch 15, mit 75 noch 11 Prozent, die mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Großteil der Rente bleibt also steuerfrei; die Details gehören zum Steuerberater.
Das Wohnrecht erlaubt das eigene Wohnen, der Nießbrauch zusätzlich das Vermieten, etwa wenn Sie später ins Pflegeheim ziehen und die Mieteinnahmen brauchen. Der Nießbrauch ist damit die flexiblere und wertvollere Absicherung, senkt aber die Monatsrente, weil er den verrentbaren Betrag stärker mindert.
Ja, das ist marktüblich: Ein Teil des Kaufpreises fließt sofort, etwa für Schuldentilgung oder Umbauten, der Rest als lebenslange Rente. Auch eine Zeitrente über eine feste Laufzeit statt lebenslang ist möglich; sie ist höher, endet aber planbar und passt eher zur Überbrückung als zur Versorgung.
Typischerweise für Eigentümer ab etwa 70 ohne Erben oder mit versorgten Erben, die im Haus bleiben wollen, laufendes Einkommen statt Vermögen brauchen und Wert auf Planbarkeit ohne laufende Kosten legen. Wer jünger ist, vererben will oder nur einmalig Liquidität braucht, fährt mit Kredit, Verkauf oder anderen Modellen meist besser.
Wohnwert, Abschlag, Lebenserwartung: Alles rechnet auf dem Wert Ihrer Immobilie auf. Kennen Sie ihn, bevor ein Anbieter ihn für Sie schätzt.
Stand: August 2026 · Neutrale Analyse, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung · Quellen: § 22 EStG (Ertragsanteil), §§ 1090 ff. BGB (Wohnrecht), § 1105 BGB (Reallast), Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts
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