
Verkaufen, wohnen bleiben, jeden Monat Geld erhalten, bis ans Lebensende. Wie die Rechnung funktioniert, wie Sie sich absichern und wann andere Modelle besser passen.
Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vollständig, erhalten den Kaufpreis aber nicht auf einen Schlag, sondern als lebenslange monatliche Rente, fast immer kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Beides wird im Grundbuch eingetragen und ist damit auch gegen eine Insolvenz des Käufers geschützt. Die Höhe der Rente ergibt sich aus drei Größen: dem Marktwert der Immobilie, dem Wert des Wohnrechts, das Sie behalten, und Ihrer statistischen Lebenserwartung. Anders als beim Teilverkauf zahlen Sie keine laufenden Entgelte, geben dafür aber das Eigentum und damit das Erbe vollständig ab. Die Leibrente ist deshalb ein Versorgungsmodell für die letzte Lebensphase, kein Liquiditätsprodukt. Ob die Zahlen für Ihr Haus tragen, beginnt mit dem neutralen Marktwert aus der kostenlosen Hausbewertung; Ihre Rentenspanne überschlägt der Leibrente-Rechner in zwei Minuten.
Fünf Phasen, und die wichtigste ist die dritte: Ohne Grundbuch-Absicherung ist die schönste Rente nur ein Versprechen.
Der Marktwert ist die Basis der gesamten Rechnung. Holen Sie Ihre eigene Einschätzung ein, bevor der Käufer seine vorlegt: Jede Differenz hier wirkt lebenslang auf die Rentenhöhe.
Vom Marktwert gehen der kapitalisierte Wert Ihres lebenslangen Wohnrechts und der Sicherheitsabschlag des Käufers ab; der Rest wird über Ihre statistische Lebenserwartung in eine Monatsrente umgerechnet.
Die zwei nicht verhandelbaren Punkte: Wohnrecht oder Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch und die Rente als Reallast abgesichert. Dazu Rentengarantiezeit und Wertsicherungsklausel (Inflationsanpassung) prüfen.
Eigentum geht auf den Käufer über, Wohnrecht und Reallast werden im Grundbuch eingetragen. Erst diese Eintragungen machen aus dem Versprechen ein einklagbares Recht, das auch eine Insolvenz des Käufers übersteht.
Monatliche Zahlung bis zum Lebensende, versteuert nur mit dem altersabhängigen Ertragsanteil. Instandhaltungspflichten regelt der Vertrag; üblich ist die Übernahme großer Posten durch den neuen Eigentümer.
Drei Bausteine, die jeder Anbieter verwendet. Wer sie kennt, kann jedes Angebot nachrechnen.
Der neutrale Verkehrswert Ihrer Immobilie, nicht der Wunschpreis. Jede Abweichung nach unten wirkt hier lebenslang auf jede Monatsrate, deshalb gehört eine eigene Bewertung vor jedes Anbietergespräch.
Ihr lebenslanges Wohnrecht ist Geld wert: ersparte Marktmiete mal Lebenserwartung, abgezinst. Je jünger Sie sind und je höher die Miete Ihrer Lage, desto größer dieser Abzug.
Der verrentbare Rest wird über die Sterbetafel-Lebenserwartung in Monatsraten umgerechnet, abzüglich eines Sicherheitsabschlags für das Langlebigkeitsrisiko des Käufers.
Stark vereinfacht, ohne Abzinsung, aber mit der echten Systematik. Reale Angebote weichen je nach Modell und Abschlägen ab.
| Marktwert (neutrale Einschätzung) | 500.000 € |
| − kapitalisiertes Wohnrecht (Marktmiete 1.400 €/Monat × ca. 13 Jahre Lebenserwartung) | −218.000 € |
| − Sicherheits- und Langlebigkeitsabschlag des Käufers (ca. 10 %) | −28.000 € |
| = verrentbarer Betrag | 254.000 € |
| ÷ 156 Monate statistische Lebenserwartung | ca. 1.630 €/Monat |
Lebt die Verkäuferin länger als die Statistik, zahlt der Käufer weiter, das ist sein Risiko und Ihre Versicherung. Stirbt sie früher, war der Verkauf für die Familie wirtschaftlich teuer, dagegen hilft die Rentengarantiezeit. Versteuert wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil, mit 75 Jahren sind das 11 Prozent je Rate. Ihre eigene Spanne: Leibrente-Rechner.
Leibrente ist ein Oberbegriff. Diese Stellschrauben entscheiden, welches Modell zu Ihrem Leben passt.
Monatsrente bis ans Lebensende, Wohnrecht im Grundbuch. Das Standardmodell dieser Seite.
Statt Wohnrecht: Sie dürfen auch vermieten, wichtig für den Pflegefall. Der wertvollere Vorbehalt, entsprechend sinkt die Rente.
Höhere Raten über z. B. 10 oder 15 Jahre statt lebenslang. Planbar für den Käufer, für Sie eher Überbrückung als Versorgung.
Ein Teil fließt sofort (Schulden, Umbau, Rücklage), der Rest als Rente. Marktüblich und frei verhandelbar.
Drei Modelle mit demselben Versprechen (wohnen bleiben, Geld erhalten) und völlig unterschiedlicher Mechanik.
| Kriterium | Leibrente | Teilverkauf | Rückmietverkauf |
|---|---|---|---|
| Eigentum danach | komplett abgegeben | 50–90 % bleiben Ihnen | komplett abgegeben |
| Sie erhalten | lebenslange Rente (+ ggf. Einmalbetrag) | Einmalbetrag (10–50 % des Werts) | vollen Kaufpreis sofort |
| Laufende Kosten | keine | Nutzungsentgelt + volle Instandhaltung | Miete, unbegrenzt |
| Wohnen gesichert durch | Wohnrecht/Nießbrauch im Grundbuch | Nießbrauch im Grundbuch | Mietvertrag (Kündigungsschutz prüfen) |
| Typisches Risiko | früher Tod, Käufer-Bonität | laufende Kosten, Klauseln | Mietsteigerungen, Eigenbedarf |
| Erben | gehen leer aus (außer Garantiezeit) | erben Ihren Anteil samt Pflichten | erben den Erlös, nicht das Haus |
Die Grundregel: Leibrente für Versorgung ohne Erben-Priorität, Teilverkauf nur nach hartem Alternativen-Vergleich, Rückmietverkauf für maximale Sofort-Liquidität. Und für alle drei gilt: Die Rechnung beginnt beim neutralen Verkehrswert, nie beim Angebot des Anbieters.
Sechs Punkte, die über gut und teuer entscheiden. Alle sechs sind vertraglich lösbar, wenn man sie vor der Unterschrift kennt.
Sie verkaufen Ihre Immobilie komplett und erhalten den Kaufpreis nicht als Einmalzahlung, sondern als lebenslange monatliche Rente, meist kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Beides wird im Grundbuch abgesichert: das Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die Rente als Reallast.
In drei Schritten: Vom Marktwert der Immobilie wird der kapitalisierte Wert des lebenslangen Wohnrechts abgezogen (ersparte Marktmiete mal Lebenserwartung, abgezinst), dann ein Sicherheitsabschlag des Käufers. Der Rest wird über die statistische Lebenserwartung laut Sterbetafel in eine Monatsrente umgerechnet. Je älter der Verkäufer, desto höher die Rente.
Als Größenordnung für eine 75-jährige Person mit lebenslangem Wohnrecht: meist zwischen 1.200 und 1.800 Euro monatlich, abhängig von Marktmiete, Gesundheitszustand des Anbietermodells und Abschlägen. Die Beispielrechnung auf dieser Seite zeigt den Rechenweg, Ihre eigenen Werte liefert der Leibrente-Rechner.
Gegensätzlicher geht es kaum: Bei der Leibrente geben Sie das ganze Eigentum ab und erhalten lebenslang Geld, ohne laufende Kosten. Beim Teilverkauf behalten Sie die Mehrheit, zahlen aber monatlich Nutzungsentgelt und tragen die volle Instandhaltung. Die Leibrente ist ein Versorgungsmodell, der Teilverkauf ein Liquiditätsmodell mit Zinscharakter.
Ohne Zusatzvereinbarung endet die Rente mit dem Tod, das Haus bleibt beim Käufer, und der Verkauf war wirtschaftlich ein Verlustgeschäft für Ihre Familie. Dagegen gibt es die Rentengarantiezeit: Sie legt fest, dass die Rente mindestens für eine vereinbarte Dauer gezahlt wird, bei frühem Tod an die Erben.
Bei richtiger Vertragsgestaltung sind Sie geschützt: Die als Reallast im Grundbuch eingetragene Rente gibt Ihnen ein Zwangsvollstreckungsrecht in die Immobilie, eine Rückfallklausel kann sogar die Rückübertragung des Eigentums vorsehen. Genau deshalb gehören diese Eintragungen an die erste Rangstelle und nicht in die Anlagen.
Nur mit dem sogenannten Ertragsanteil nach § 22 EStG, der mit dem Alter bei Rentenbeginn sinkt: Bei Beginn mit 65 sind es 18 Prozent der Rente, mit 70 noch 15, mit 75 noch 11 Prozent, die mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Großteil der Rente bleibt also steuerfrei; die Details gehören zum Steuerberater.
Das Wohnrecht erlaubt das eigene Wohnen, der Nießbrauch zusätzlich das Vermieten, etwa wenn Sie später ins Pflegeheim ziehen und die Mieteinnahmen brauchen. Der Nießbrauch ist damit die flexiblere und wertvollere Absicherung, senkt aber die Monatsrente, weil er den verrentbaren Betrag stärker mindert.
Ja, das ist marktüblich: Ein Teil des Kaufpreises fließt sofort, etwa für Schuldentilgung oder Umbauten, der Rest als lebenslange Rente. Auch eine Zeitrente über eine feste Laufzeit statt lebenslang ist möglich; sie ist höher, endet aber planbar und passt eher zur Überbrückung als zur Versorgung.
Typischerweise für Eigentümer ab etwa 70 ohne Erben oder mit versorgten Erben, die im Haus bleiben wollen, laufendes Einkommen statt Vermögen brauchen und Wert auf Planbarkeit ohne laufende Kosten legen. Wer jünger ist, vererben will oder nur einmalig Liquidität braucht, fährt mit Kredit, Verkauf oder anderen Modellen meist besser.
Wohnwert, Abschlag, Lebenserwartung: Alles rechnet auf dem Wert Ihrer Immobilie auf. Kennen Sie ihn, bevor ein Anbieter ihn für Sie schätzt.
Stand: August 2026 · Neutrale Analyse, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung · Fachliche Prüfung folgt mit Reviewer-Onboarding · Quellen: § 22 EStG (Ertragsanteil), §§ 1090 ff. BGB (Wohnrecht), § 1105 BGB (Reallast), Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts
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