
Was kostet es wirklich, einen Teil des eigenen Hauses zu verkaufen? Alle vier Kostenblöcke in einer Zahl, neutral und ohne Anbieter-Brille.
Vereinfachte Vergleichsrechnung ohne Instandhaltung, Entgelt-Anpassungen und Steuereffekte. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Die Logik hinter der Zahl, transparent hergeleitet, damit Sie jedes Anbieter-Angebot damit nachrechnen können.
Nutzungsentgelt-Satz mal Auszahlung mal Jahre: der Zins-Block, der monatlich aus Ihrer Rente fließt und nie tilgt.
Durchführungsentgelt auf den vollen Verkaufspreis plus die Wertsteigerung, die auf den verkauften Anteil dem Anbieter zufließt.
Gesamtkosten geteilt durch Auszahlung und Jahre: die Zahl, die Sie neben jeden Kreditzins legen können. Der ehrlichste Vergleich in dieser Entscheidung.
| Marktwert 500.000 €, Auszahlung 100.000 € (Anteil 20 %) | |
| Nutzungsentgelt 4,9 % über 10 Jahre (408 €/Monat) | −49.000 € |
| Durchführungsentgelt 4,5 % auf 550.000 € Verkaufspreis | −24.750 € |
| Abgegebene Wertsteigerung (20 % von 50.000 €) | −10.000 € |
| Gesamtkosten / effektiv pro Jahr | 83.750 € / ca. 8,4 % |
Zum Vergleich: Ein besicherter Immobilienkredit über 100.000 € kostete 2026 typischerweise die Hälfte dieser Quote. Warum das Modell trotzdem seinen Markt hat, welche Klauseln teuer werden und welche fünf Alternativen Sie rechnen sollten: alles im Teilverkauf-Leitfaden.
Das Anbieter-Gutachten bestimmt Auszahlung und Anteil. Verhandeln Sie nie ohne eigene Zahl: die neutrale Hausbewertung ist kostenlos und dauert zwei Minuten.
Ein Entgelt von 4,9 % kann nach der Festschreibung auf 6 % oder mehr steigen. Rechnen Sie den Rechner einmal mit dem Satz nach Anpassung, das Ergebnis gehört in Ihre Entscheidung.
Je länger Sie bleiben, desto höher die Entgelt-Summe: Bei 20 statt 10 Jahren verdoppelt sich der größte Kostenblock. Wer lange bleiben will, fährt mit Leibrente oder Kredit oft besser.
Aus vier Blöcken: dem laufenden Nutzungsentgelt (Prozentsatz auf den ausgezahlten Betrag, monatlich über die gesamte Laufzeit), dem Durchführungsentgelt beim Gesamtverkauf (meist 3,25 bis 5,5 Prozent des vollen Verkaufspreises), der an den Anbieter abgegebenen Wertsteigerung auf den verkauften Anteil und weiterhin allen Instandhaltungskosten. Der Rechner oben führt die ersten drei zu einer Gesamtsumme und einer effektiven Jahreskostenquote zusammen.
Marktüblich sind je nach Anbieter und Zinsniveau etwa 3 bis 6 Prozent des ausgezahlten Betrags pro Jahr. Wichtig ist weniger der Startsatz als die Anpassungsklausel: Viele Verträge schreiben das Entgelt nur für 5 bis 10 Jahre fest und koppeln es danach an Marktzinsen oder Indizes.
Weil sie auf den verkauften Anteil dem Anbieter zufließt: Steigt Ihr Haus von 500.000 auf 550.000 Euro und dem Anbieter gehören 20 Prozent, gehen 10.000 Euro der Steigerung an ihn. Hätten Sie stattdessen einen Kredit genommen, wäre die volle Steigerung bei Ihnen geblieben. Umgekehrt trägt der Anbieter bei fallenden Preisen mit, sofern keine Wertsicherungsklausel das verhindert.
Die Gesamtkosten geteilt durch den ausgezahlten Betrag und die Laufzeit: eine vereinfachte Vergleichszahl, die Sie direkt neben einen Kreditzins legen können. Sie ignoriert Zinseszins- und Zeitpunkt-Effekte, reicht aber, um die Größenordnung ehrlich zu sehen, und die liegt beim Teilverkauf regelmäßig über Kreditniveau.
Ja, stellen Sie die jährliche Wertentwicklung einfach negativ ein. Beachten Sie dann aber die Wertsicherungsklausel vieler Verträge: Garantiert sie dem Anbieter einen Mindesterlös, bleiben Ihre Kosten trotz Marktrückgang hoch, das Minus trägt Ihr Anteil. Genau diese Klausel gehört vor jeder Unterschrift geprüft.
Die Instandhaltung, die trotz Teilverkauf komplett bei Ihnen bleibt (Faustregel 1 bis 2 Prozent des Gebäudewerts pro Jahr), mögliche Entgelt-Erhöhungen nach Ablauf der Festschreibung, Notarkosten des Teilverkaufs sowie eventuelle Spekulationssteuer auf den Anteilsverkauf innerhalb der Zehnjahresfrist. Alle Details im Teilverkauf-Leitfaden.
Die meisten Anbieter setzen Mindestauszahlungen um 100.000 Euro und Mindestimmobilienwerte um 200.000 Euro voraus, angekauft werden 10 bis maximal 50 Prozent. Kleinere Liquiditätsbedarfe deckt fast immer ein Kredit günstiger.
Weder noch: Es ist eine neutrale Vergleichsrechnung mit Ihren Annahmen. verkaufsklar vermittelt keine Teilverkäufe und erhält keine Provision von Anbietern. Für die Entscheidung selbst gehören ein eigener Anwalt für den Vertrag und bei Steuerfragen ein Steuerberater an Ihre Seite.
Jede Teilverkaufs-Entscheidung beginnt mit dem echten Marktwert, nicht mit dem Anbieter-Gutachten. Holen Sie ihn sich kostenlos.
Stand: August 2026 · Vereinfachte Vergleichsrechnung, Rechts-/Steuerfragen Reviewer-vorbehalten · Quellen: Marktkonditionen der Teilverkauf-Anbieter, BaFin-Verbraucherinformationen
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