Notaranderkonto: die Treuhand-Ausnahme beim Kaufpreis

Stand: August 2026 · Verkaufsklar Redaktion · Fachliche Prüfung: folgt mit Reviewer-Onboarding

Beim Notaranderkonto zahlt der Käufer den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto des Notars, der erst nach Erfüllung aller Auflagen auskehrt. Erlaubt ist das nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse (§ 54a BeurkG), etwa vorzeitigem Einzug oder komplexen Gläubiger-Ablösungen, und es kostet Hebegebühren von grob 1.000 bis 1.300 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis. Der heutige Standard ist die ebenso sichere Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.

Direktzahlung oder Anderkonto: der heutige Standard

Früher galt das Anderkonto als Inbegriff sicherer Abwicklung, heute ist es die begründungspflichtige Ausnahme: Seit der Neuregelung darf der Notar Kaufpreise nur noch verwahren, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht (§ 54a BeurkG). Der Normalfall ist die Direktzahlung: Der Notar stellt die Fälligkeit fest, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Lastenfreistellung gesichert vorliegt und alle Genehmigungen da sind; dann zahlt der Käufer direkt an Verkäufer und abzulösende Banken. Sicherheit entsteht aus dieser Reihenfolge, nicht aus einem Zwischenkonto, und deshalb spart die Direktzahlung Geld ohne Risiko-Aufschlag.

Wann das Anderkonto seinen Auftritt hat

Ob eine dieser Lagen vorliegt, prüft der Notar; "wir hätten gern mehr Gefühl von Sicherheit" genügt nicht, und ein seriöser Notar erklärt, warum die Direktzahlung im Regelfall gleichwertig schützt.

Die Kosten: Hebegebühren nach GNotKG

Für die Verwahrung fallen Hebegebühren nach dem ausgekehrten Betrag an, gestaffelt nach GNotKG: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € kommen so grob 1.000 bis 1.300 € zusätzlich zu den normalen Notarkosten, dazu je nach Bank Verwahrentgelte auf das Guthaben. Wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag ausdrücklich, üblicherweise die Seite, deren Situation die Verwahrung nötig macht. Für die Gesamtkalkulation des Verkaufs bleibt es ein Nebenposten neben Provision und Ablösekosten, nachrechenbar im Notarkosten-Rechner und eingeordnet im Kosten-Ratgeber.

So läuft die Treuhand-Abwicklung ab

  1. Treuhandauflagen im Kaufvertrag: exakt definierte Auszahlungsvoraussetzungen (Vormerkung, Lastenfreistellung, ggf. Räumung oder Genehmigungen).
  2. Einzahlung des Käufers auf das Anderkonto, oft fristgebunden.
  3. Prüfung durch den Notar: Er darf nur auszahlen, wenn alle Auflagen erfüllt sind, keinen Euro früher und an niemand anderen.
  4. Auskehrung: an ablösende Gläubiger und den Verkäufer, danach läuft die Eigentumsumschreibung wie im normalen Verkaufsablauf.

Häufige Fragen

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Treuhandkonto des Notars, über das in besonderen Fällen der Kaufpreis abgewickelt wird: Der Käufer zahlt an den Notar, der das Geld erst auskehrt, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist die Ausnahme, nicht die Regel: Der Standard ist heute die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll oder nötig?

Nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse (§ 54a BeurkG), etwa wenn der Käufer vor der Kaufpreiszahlung einziehen oder umbauen soll, bei komplexen Ablösungen mehrerer Gläubiger, bei Zwangsversteigerungs-Abwendungen unter Zeitdruck oder Auslandsbeteiligten mit Zahlungswegen, die zur Fälligkeitslogik nicht passen. Der Notar entscheidet, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Was kostet ein Notaranderkonto?

Eine zusätzliche Hebegebühr nach GNotKG, gestaffelt nach dem ausgezahlten Betrag: bei 400.000 Euro Kaufpreis insgesamt grob 1.000 bis 1.300 Euro extra, zuzüglich möglicher Verwahrgebühren der Bank für das Guthaben. Genau wegen dieser Mehrkosten und des Zinsverlusts ist die Direktzahlung der Normalfall geworden.

Ist die Direktzahlung ohne Anderkonto sicher?

Ja, das ist ihr Zweck: Der Notar stellt die Fälligkeit erst fest, wenn Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Lastenfreistellung gesichert vorliegt und alle Genehmigungen da sind. Der Käufer zahlt dann direkt an Verkäufer und ablösende Banken, das Eigentum ist über die Vormerkung reserviert. Ein Anderkonto fügt dem keine Sicherheit hinzu, nur Kosten.

Wer zahlt die Kosten des Notaranderkontos?

Verhandlungssache im Kaufvertrag: Üblicherweise trägt sie, wer das Anderkonto wünscht oder dessen Sondersituation es nötig macht, häufig der Käufer als Teil der Abwicklungskosten. Die Verteilung sollte ausdrücklich im Vertrag stehen, nicht in Annahmen.

Wie lange bleibt das Geld auf dem Anderkonto?

Bis alle Auszahlungsvoraussetzungen der Treuhandauflagen erfüllt sind: typischerweise Tage bis wenige Wochen zwischen Eingang und Auskehrung an Verkäufer und abzulösende Gläubiger. Der Notar darf nur exakt nach den Auflagen auszahlen, das ist der Kern des Treuhandmodells.