Notaranderkonto: die Treuhand-Ausnahme beim Kaufpreis
Beim Notaranderkonto zahlt der Käufer den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto des Notars, der erst nach Erfüllung aller Auflagen auskehrt. Erlaubt ist das nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse (§ 54a BeurkG), etwa vorzeitigem Einzug oder komplexen Gläubiger-Ablösungen, und es kostet Hebegebühren von grob 1.000 bis 1.300 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis. Der heutige Standard ist die ebenso sichere Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.
Direktzahlung oder Anderkonto: der heutige Standard
Früher galt das Anderkonto als Inbegriff sicherer Abwicklung, heute ist es die begründungspflichtige Ausnahme: Seit der Neuregelung darf der Notar Kaufpreise nur noch verwahren, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht (§ 54a BeurkG). Der Normalfall ist die Direktzahlung: Der Notar stellt die Fälligkeit fest, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Lastenfreistellung gesichert vorliegt und alle Genehmigungen da sind; dann zahlt der Käufer direkt an Verkäufer und abzulösende Banken. Sicherheit entsteht aus dieser Reihenfolge, nicht aus einem Zwischenkonto, und deshalb spart die Direktzahlung Geld ohne Risiko-Aufschlag.
Wann das Anderkonto seinen Auftritt hat
- Vorzeitige Besitzübergabe: Der Käufer soll vor Kaufpreiszahlung einziehen oder umbauen, dann sichert das verwahrte Geld den Verkäufer.
- Komplexe Ablösungen: mehrere Grundschulden verschiedener Gläubiger, Teilabtretungen oder streitige Beträge, die eine zentrale Verteilstelle brauchen.
- Zeitdruck-Situationen: etwa die Abwendung einer Zwangsversteigerung, in der Gläubiger nur gegen sofort verfügbare Deckung stillhalten.
- Auslandsbezug: Zahlungswege oder Devisenfragen, die mit der normalen Fälligkeitslogik kollidieren.
Ob eine dieser Lagen vorliegt, prüft der Notar; "wir hätten gern mehr Gefühl von Sicherheit" genügt nicht, und ein seriöser Notar erklärt, warum die Direktzahlung im Regelfall gleichwertig schützt.
Die Kosten: Hebegebühren nach GNotKG
Für die Verwahrung fallen Hebegebühren nach dem ausgekehrten Betrag an, gestaffelt nach GNotKG: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € kommen so grob 1.000 bis 1.300 € zusätzlich zu den normalen Notarkosten, dazu je nach Bank Verwahrentgelte auf das Guthaben. Wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag ausdrücklich, üblicherweise die Seite, deren Situation die Verwahrung nötig macht. Für die Gesamtkalkulation des Verkaufs bleibt es ein Nebenposten neben Provision und Ablösekosten, nachrechenbar im Notarkosten-Rechner und eingeordnet im Kosten-Ratgeber.
So läuft die Treuhand-Abwicklung ab
- Treuhandauflagen im Kaufvertrag: exakt definierte Auszahlungsvoraussetzungen (Vormerkung, Lastenfreistellung, ggf. Räumung oder Genehmigungen).
- Einzahlung des Käufers auf das Anderkonto, oft fristgebunden.
- Prüfung durch den Notar: Er darf nur auszahlen, wenn alle Auflagen erfüllt sind, keinen Euro früher und an niemand anderen.
- Auskehrung: an ablösende Gläubiger und den Verkäufer, danach läuft die Eigentumsumschreibung wie im normalen Verkaufsablauf.