Auflassungsvormerkung: die Eigentums-Reservierung im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung: eingetragen in Abteilung II des Grundbuchs, blockiert sie Doppelverkäufe, neue Belastungen und wirkt sogar in der Insolvenz des Verkäufers (§ 883 BGB, § 106 InsO). Sie kostet eine halbe Grundbuchgebühr nach Kaufpreis, und erst ihre Eintragung macht den Kaufpreis fällig.
Wozu es die Vormerkung braucht
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung liegen in Deutschland zwei bis drei Monate, und in dieser Lücke wäre der Käufer ohne Schutz: Er hat einen Anspruch, aber noch kein Eigentum. Die Auflassungsvormerkung schließt diese Lücke, als "Reservierung" in Abteilung II des Grundbuchs: Verfügungen des Verkäufers, die den Anspruch vereiteln würden (zweiter Verkauf, neue Grundschuld, Belastungen), sind dem Käufer gegenüber unwirksam (§ 883 BGB), und selbst eine Insolvenz des Verkäufers stoppt die Übertragung nicht mehr (§ 106 InsO).
Der Ablauf im Kaufprozess
- Beurkundung: Im Kaufvertrag bewilligt der Verkäufer die Vormerkung, der Notar beantragt sie sofort beim Grundbuchamt.
- Eintragung: nach Tagen bis wenigen Wochen; der Notar überwacht sie als eine der Fälligkeitsvoraussetzungen.
- Kaufpreiszahlung: erst jetzt, zusammen mit gesicherter Lastenfreistellung; das schützt beide Seiten.
- Umschreibung: nach Zahlung, Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung und Unterlagen wird der Käufer Eigentümer, die Vormerkung hat ihren Dienst getan und wird gelöscht.
Für Verkäufer heißt das praktisch: Ab der Bewilligung ist die Immobilie faktisch gebunden, ein "besseres Angebot" nach dem Notartermin ist rechtlich wertlos. Wie sich der gesamte Ablauf in den Verkauf einfügt, zeigt der Leitfaden Haus verkaufen, die Fristen im Detail der Ablauf-Ratgeber.
Kosten und wer sie trägt
Das Grundbuchamt berechnet für die Eintragung eine halbe Gebühr nach dem Kaufpreis (GNotKG), bei 400.000 € rund 400 €; sie zählt zu den Kaufnebenkosten des Käufers, ebenso wie die Notarkosten der Abwicklung, überschlagbar im Notarkosten-Rechner. Die spätere Löschung bei Umschreibung ist gebührenfrei bzw. in der Abwicklung enthalten.
Sonderfälle, die man kennen sollte
- Geplatzter Kauf: Die Vormerkung wird Zug um Zug gegen Rückabwicklung gelöscht; die Löschungsvollmacht an den Notar im Vertrag verhindert, dass ein abgesprungener Käufer das Grundbuch blockiert.
- Finanzierung des Käufers: Seine Bank trägt ihre Grundschuld oft schon vor der Umschreibung ein, über eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag, im Rang hinter der Vormerkung abgesichert.
- Vormerkung bei Schenkung und Übergabe: Auch Rückforderungsrechte der Eltern werden über eine Rückauflassungsvormerkung gesichert, das Spiegelbild derselben Technik, erklärt im Ratgeber Schenkung einer Immobilie.