
Notar und Grundbuch nach GNotKG: die Käuferseite komplett, Ihre Verkäufer-Kosten getrennt. Näherung auf Basis der amtlichen Gebührentabelle.
Näherung nach GNotKG-Wertgebührentabelle inkl. 19 % USt. auf Notargebühren; Auslagen und Sonderfälle nicht enthalten. Maßgeblich ist die Notarrechnung.
Alle Positionen sind Vielfache einer Grundgebühr aus der amtlichen Werttabelle.
2,0 Gebühren Beurkundung plus je 0,5 für Vollzug und Betreuung, zuzüglich 19 % USt. Bei 450.000 € rund 3.000 €.
0,5 Gebühren Vormerkung, 1,0 Eigentumsumschreibung, dazu die Grundschuldbestellung aus der Darlehenshöhe (je 1,0 Notar und Grundbuch).
Je 0,5 Notar- und Grundbuchgebühr aus dem eingetragenen Grundschuldbetrag. Warum diese Verteilung Standard ist: Notarkosten-Ratgeber.
| Kaufpreis | Käufer: Notar + Grundbuch¹ | Verkäufer: Löschung 200.000-€-Grundschuld |
|---|---|---|
| 300.000 € | ca. 4.200 € | ca. 480 € |
| 450.000 € | ca. 5.700 € | ca. 480 € |
| 600.000 € | ca. 7.100 € | ca. 480 € |
¹ ohne Grundschuldbestellung. Für Verkäufer beruhigend: Ihre Kosten hängen nicht am Kaufpreis, sondern allein an der Grundschuldhöhe. Der große Block liegt beim Käufer, gehört aber in Ihre Verhandlungs-Arithmetik: 1,5 bis 2 % Nebenkosten senken sein Maximalgebot.
Sie sind Gesetz, bei jedem Notar identisch. Notarwahl ist eine Qualitätsfrage, keine Preisfrage.
Fehlende Löschungsbewilligungen schieben die Kaufpreiszahlung um Wochen, bei laufenden Krediten bares Geld. Strategie im Ablauf-Ratgeber.
Gegen die Gesamtschuldner-Haftung schützt eine geprüfte Käufer-Finanzierung vor dem Termin. Alle Verkaufskosten: Kosten-Ratgeber.
Jede Position der Notarrechnung folgt derselben Formel: Geschäftswert × Gebührensatz. Der Geschäftswert ist beim Kaufvertrag der Kaufpreis, bei der Grundschuld deren Nennbetrag, und der Gebührensatz ist im Kostenverzeichnis des GNotKG je Tätigkeit festgelegt: 2,0 für die Beurkundung, 0,5 für Vollzugstätigkeiten (Einholung von Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzichten, Löschungsunterlagen), 0,5 für die Betreuung (Fälligkeitsmitteilung, Überwachung der Zahlung). Die Grundgebühr je Geschäftswert steht in der Wertgebührentabelle, die nicht linear wächst: Bei 500.000 € beträgt eine 1,0-Gebühr 935 €, beim doppelten Wert nicht das Doppelte. Genau diese Tabelle interpoliert der Rechner. Dazu kommen in der echten Rechnung Kleinposten wie Dokumentenpauschalen, Post und die Umsatzsteuer auf alle Notargebühren. Bezahlt wird nach Rechnungsstellung, üblicherweise kurz nach der Beurkundung; das Grundbuchamt rechnet separat ab. Wer die Systematik einmal verstanden hat, kann jede Notarrechnung in fünf Minuten nachprüfen, und weiß, dass Sparpotenzial nicht in der Rechnung liegt, sondern im Prozess davor: Details im Notarkosten-Ratgeber und im Ablauf-Leitfaden.
Alle Gebühren sind Vielfache einer Grundgebühr aus der Wertgebührentabelle des GNotKG: 2,0 Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags, je 0,5 für Vollzug und Betreuung (zzgl. 19 Prozent USt.), 0,5 Grundbuchgebühr für die Vormerkung und 1,0 für die Eigentumsumschreibung. Bei 450.000 Euro Kaufpreis ergibt das rund 4.300 Euro plus Grundschuldbestellung für die Finanzierung.
Üblicherweise trägt der Käufer Beurkundung, Vollzug und Grundbuchumschreibung, weil er den Notar wählt und der Vertrag es standardmäßig so regelt. Der Verkäufer zahlt nur die Lastenfreistellung, also die Löschung seiner eingetragenen Grundschulden, meist 150 bis 500 Euro.
Er rechnet mit den GNotKG-Gebührensätzen auf Basis der amtlichen Wertgebührentabelle, interpoliert zwischen den Stufen und rundet kaufmännisch. Kleinere Abweichungen zur Notarrechnung entstehen durch Auslagen, Dokumentenpauschalen und Sonderfälle; die Größenordnung stimmt auf wenige Prozent.
Weil das GNotKG sie bundeseinheitlich und verbindlich festlegt: Notare dürfen weder Rabatte geben noch Zuschläge verlangen. Die Wahl des Notars ist deshalb eine Qualitäts- und Erreichbarkeitsfrage, nie eine Preisfrage.
Finanziert der Käufer, lässt seine Bank eine Grundschuld eintragen, beurkundet vom Notar und eingetragen vom Grundbuchamt. Diese Kosten trägt der Käufer zusätzlich; sie hängen von der Darlehenshöhe ab, nicht vom Kaufpreis. Der Rechner weist sie separat aus.
Ihre Position ist die Löschung der eingetragenen Grundschuld, und deren Geschäftswert ist der eingetragene Grundschuldbetrag. Eine alte kleine Grundschuld kostet in der Löschung entsprechend wenig, unabhängig vom heutigen Hauspreis.
Nein, Umsatzsteuer (19 Prozent) fällt nur auf die Notargebühren an, nicht auf die Justizgebühren des Grundbuchamts. Der Rechner trennt beides im Ergebnis.
Nach Beurkundung haften alle Auftraggeber dem Notar als Gesamtschuldner (§ 29 GNotKG), im Ernstfall also auch der Verkäufer. Schutz: Vertragsentwurf vom Käufer beauftragen lassen und vor dem Termin die Finanzierungsbestätigung verlangen.
Notarkosten sind planbar, der Verkaufspreis ist der Hebel. Holen Sie sich die realistische Spanne.
Stand: August 2026 · Näherungsrechnung nach GNotKG, Formeln Reviewer-vorbehalten · Quelle: GNotKG mit Kostenverzeichnis
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