Symmetrisches Doppelhaus mit zwei identischen Haustüren im Abendlicht

Ehepartner-Auszahlungs-Rechner

Was ist eine faire Auszahlung für das gemeinsame Haus? Die wirtschaftliche Basiszahl in einer Minute, neutral und ohne Registrierung.

Ihre Angaben

Rechnerische Auszahlung

    Wirtschaftliche Basisrechnung, keine Rechtsberatung: Zugewinnausgleich, Unterhalt und Verhandlung können den endgültigen Betrag verändern.

    Was dieser Rechner nicht sieht
    • Den Zugewinnausgleich als Gesamtbilanz der Ehe: Das Haus ist darin nur der größte Posten
    • Steuerfolgen der Anteilsübertragung (Spekulationsfrist bei nicht selbst genutzten Anteilen)
    • Ob die Bank die Schuldhaftentlassung des Ausziehenden wirklich mitträgt
    3
    Pflichtwerte: Marktwert, Restschuld, Grundbuch-Anteil
    50 %
    Standardfall bei hälftigem Miteigentum
    2
    Zahlen, die der Bleibende stemmen muss: Auszahlung plus Restschuld
    0 €
    kostet die neutrale Marktwert-Basis der Rechnung

    So rechnet der Rechner

    Die in der Praxis übliche Netto-Vermögens-Logik, transparent hergeleitet, damit beide Seiten dieselbe Grundlage haben.

    1

    Netto-Vermögen

    Marktwert minus Restschuld: Nur was nach der Bank übrig bleibt, kann verteilt werden.

    2

    Vorleistungen zuordnen

    Belegbares eingebrachtes Eigenkapital (Erbschaft, Schenkung) wird dem jeweiligen Partner vor der Verteilung zugerechnet.

    3

    Nach Anteil verteilen

    Der Grundbuch-Anteil bestimmt die Quote. Gefühlte Beiträge gehören in die Vorleistungs-Zeilen oder den Zugewinn, nicht in die Quote.

    Ein vollständiges Beispiel

    Marktwert (neutrale Einschätzung)520.000 €
    − Restschuld−180.000 €
    = Netto-Vermögen im Haus340.000 €
    − Vorleistung des Bleibenden (geerbtes Eigenkapital)−40.000 €
    = Verteilungsmasse300.000 €
    Auszahlung an den Ausziehenden (50 %)150.000 €

    Der Bleibende muss hier 150.000 € Auszahlung finanzieren und 180.000 € Restschuld allein übernehmen: 330.000 € Finanzierungsbedarf. Diese Zahl entscheidet, ob die Übernahme realistisch ist, und gehört vor jede Verhandlung zur Bank. Scheitert sie, führt der Weg meist zum gemeinsamen Verkauf; alle fünf Optionen: Scheidung und Haus.

    Die drei Streitpunkte hinter den Eingabefeldern

    Der Marktwert

    Zwischen zwei Bauchgefühlen liegen schnell 100.000 € Konfliktpotenzial. Nutzen Sie eine neutrale Quelle, bei Bedarf ein gemeinsames Gutachten mit Bindungswirkung.

    Die Vorleistungen

    Nur belegbare Beträge zählen: Kontoauszüge, Schenkungs- und Erbnachweise. Erinnerungen sind keine Buchhaltung.

    Die Steuerfalle

    Die Anteilsübertragung nach Auszug kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Vor dem Notar: Spekulationssteuer-Rechner und Steuerberater.

    Auszahlung und Zugewinnausgleich: zwei Rechnungen, ein Ergebnis

    Der Rechner ermittelt die vermögensrechtliche Auszahlung für den Eigentumsanteil am Haus. Davon zu unterscheiden ist der Zugewinnausgleich, die güterrechtliche Gesamtrechnung der Ehe: Beide Partner stellen ihr Anfangs- und Endvermögen gegenüber, und wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, gleicht die Hälfte der Differenz aus. Das Haus ist darin nur ein Posten unter vielen, aber meist der größte. Praktisch laufen beide Rechnungen zusammen: Gehört das Haus beiden hälftig, wird die Auszahlung aus diesem Rechner häufig direkt in der Scheidungsfolgenvereinbarung verankert und der übrige Zugewinn separat ausgeglichen. Gehört das Haus einem allein, gibt es keine Auszahlung für einen Anteil, sondern nur die Beteiligung an der Wertsteigerung über den Zugewinn, wofür der Wert zum Ehebeginn und zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags belegt werden muss. In beiden Konstellationen steht und fällt die Fairness mit neutralen Werten zu klaren Stichtagen, weshalb der erste Schritt immer derselbe ist: eine neutrale Bewertung heute, bei Alleineigentum ergänzt um eine fundierte Rückrechnung zum Ehebeginn. Die fünf Optionen für das gemeinsame Haus und die Kredit-Haftung erklärt der Scheidungs-Leitfaden.

    Häufige Fragen zur Auszahlungs-Berechnung

    Wie berechnet man die Auszahlung an den Ehepartner?

    Mit der Netto-Vermögens-Formel: (Marktwert minus Restschuld) mal Eigentumsanteil ergibt den rechnerischen Anspruch. Bei 520.000 Euro Marktwert, 180.000 Euro Restschuld und hälftigem Eigentum sind das 170.000 Euro. Nachweisbare Vorleistungen wie eingebrachtes Erbe werden vor der Verteilung zugerechnet; genau so rechnet der Rechner oben.

    Welche Zahlen brauche ich für die Berechnung?

    Drei Pflichtwerte: den aktuellen Marktwert des Hauses, die Restschuld aller darauf laufenden Kredite und die Eigentumsanteile laut Grundbuch. Optional verfeinern nachweisbare Vorleistungen das Ergebnis. Marktwert-Quelle sollte eine neutrale Bewertung sein, kein Wunschpreis einer Seite.

    Warum wird die Restschuld abgezogen?

    Weil der Übernehmer mit dem Haus auch den Kredit übernimmt. Ausgezahlt wird deshalb nur das Netto-Vermögen: Marktwert minus Restschuld. Wer 260.000 Euro Anteil am Haus hält, aber 90.000 Euro Anteil an der Schuld mitgibt, hat wirtschaftlich 170.000 Euro übertragen.

    Ist das Ergebnis der rechtlich bindende Auszahlungsbetrag?

    Nein, es ist die wirtschaftlich saubere Ausgangsbasis. Der endgültige Betrag entsteht durch Verhandlung oder im Zugewinnausgleichsverfahren und kann durch Vorleistungen, Vergleiche oder gegenseitige Zugeständnisse abweichen. Mit einer belastbaren Basiszahl verhandelt es sich aber messbar sachlicher.

    Was ist mit der Wertsteigerung seit dem Kauf?

    Sie steckt automatisch im aktuellen Marktwert. Getrennt betrachtet wird sie nur im Zugewinnausgleich, wenn das Haus einem Partner allein gehört: Dann gleicht der Zugewinn die Wertsteigerung während der Ehe aus, nicht das Eigentum selbst.

    Übernimmt die Bank automatisch den Kredit auf den bleibenden Partner?

    Nein, und das ist der häufigste Praxisfehler: Die Schuldhaftentlassung des ausziehenden Partners braucht die aktive Zustimmung der Bank, die den Übernehmer neu prüft wie einen Neukunden. Klären Sie die Finanzierbarkeit der Übernahme, bevor Sie über Beträge verhandeln.

    Wer zahlt die Kreditraten in der Trennungszeit?

    Gegenüber der Bank haften beide Unterzeichner unverändert als Gesamtschuldner. Intern werden die Raten häufig im Rahmen von Nutzungsentschädigung und Unterhalt verrechnet, etwa wenn einer wohnt und der andere zahlt. Regeln Sie das früh schriftlich, rückwirkende Korrekturen sind rechtlich mühsam.

    Sollte der Marktwert per Gutachten ermittelt werden?

    Für die Verhandlungsbasis genügt eine fundierte neutrale Ersteinschätzung. Ein gemeinsames Verkehrswertgutachten (1.500 bis 3.000 Euro) lohnt, wenn die Positionen weit auseinanderliegen oder das Verfahren streitig wird; vereinbaren Sie dann vorab schriftlich, dass beide das Ergebnis akzeptieren.

    Die neutrale Zahl zuerst

    Jede faire Auszahlung beginnt mit einem Marktwert, den beide akzeptieren. Holen Sie ihn sich kostenlos.

    Stand: August 2026 · Wirtschaftliche Basisrechnung, Rechts-/Steuerfragen Reviewer-vorbehalten · Quellen: §§ 1363 ff. BGB (Zugewinn), § 23 EStG