
Die häufigste Weiche für Eigentümer nach Umzug, Erbe oder Auszug der Kinder. Drei Fragen und eine ehrliche Rechnung führen zur Antwort, ohne Bauchgefühl-Mythen.
Die meisten Vermieten-Rechnungen schmeicheln sich selbst: Kaltmiete durch alten Kaufpreis wirkt üppig. Ehrlich wird es mit zwei Korrekturen. Erstens zählt der heutige Verkaufswert, denn genau dieses Kapital binden Sie mit der Vermietung, ermittelbar in zwei Minuten über die kostenlose Ersteinschätzung. Zweitens zählt die Nettomiete: Jahreskaltmiete minus Verwaltung, Instandhaltungsrücklage und Mietausfallwagnis, zusammen typisch 20 bis 25 Prozent. Beispiel: Wert 400.000 €, Marktmiete 1.200 €/Monat. Brutto sind das 3,6 Prozent, netto bleiben rund 2,6 bis 2,9 Prozent, vor Steuern und vor eigener Zeit. Ob das gut ist, entscheidet der Vergleich: gegen das, was 400.000 € freigesetzt anderswo leisten, gegen Ihre Kreditzinsen, gegen das Wertsteigerungspotenzial der Lage. Genau diese Gegenüberstellung, plus Lebensplan und Steuerfenster, ist die ganze Entscheidung.
| Kriterium | Vermieten | Verkaufen |
|---|---|---|
| Sie erhalten | laufende Nettomiete (oft 2–3 % vom Wert p. a.) | den vollen Marktwert sofort, frei verfügbar |
| Wertentwicklung | bleibt bei Ihnen, samt Risiko nach unten | abgegeben, dafür realisiert |
| Aufwand | Vermieterrolle: Verwaltung, Instandhaltung, Mieterwechsel | einmalig der Verkaufsprozess |
| Risiken | Mietausfall, Sanierungsdruck, Rechtsänderungen | Timing-Risiko des Marktes |
| Steuern | Mieteinnahmen steuerpflichtig; AfA und Kosten absetzbar | bei Eigennutzung/nach 10 Jahren meist steuerfrei |
| Später verkaufen | nur noch zu Anleger-Preisen (10–30 % Abschlag), Eigennutzungs-Ausnahme verloren | entfällt |
| Erben | erben Immobilie samt Vermietung | erben flexibles Kapital |
Die Detailwege hinter beiden Spalten: Mieterhöhung und Ertragswert-Rechner für die Halten-Seite, der Verkaufs-Leitfaden und vermietet verkaufen für die andere.
Der am meisten übersehene Punkt der ganzen Entscheidung: Wer sein selbst bewohntes Haus verkauft, verkauft steuerfrei (Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren, § 23 EStG), unabhängig von jeder Frist. Wer erst vermietet, verliert genau diese Ausnahme: Der spätere Verkauf ist dann erst zehn Jahre nach der Anschaffung steuerfrei, und bei einem Gewinn von 150.000 € stehen je nach Steuersatz schnell 40.000 bis 60.000 € auf dem Spiel. "Wir vermieten erst mal und schauen dann" ist deshalb steuerlich häufig die teuerste aller Reihenfolgen, gerade nach Umzug oder Erbfall, wo die Fristen des Erblassers weiterlaufen. Rechnen Sie das Fenster vor der Entscheidung durch: Spekulationssteuer-Ratgeber und Rechner liefern Frist und Betrag in Minuten. Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht, aber es zeigt, worüber Sie dort sprechen sollten.
Der Mittelweg existiert übrigens auch: erst marktnah nachjustierte Miete und Unterlagen aufbauen, dann als dokumentiertes Renditeobjekt an Anleger verkaufen, der Weg der Leitfäden Mehrfamilienhaus und vermietete Wohnung.
Rechnen Sie drei Dinge: die ehrliche Nettomietrendite (Miete minus Bewirtschaftung, Rücklage und Mietausfallrisiko, geteilt durch den heutigen Verkaufswert), Ihren Lebensplan (wollen Sie Vermieter mit allen Pflichten sein?) und das Steuerfenster (die Eigennutzungs-Ausnahme verfällt mit der Vermietung). Liegt die Nettorendite unter dem, was Ihnen das freigesetzte Kapital anderswo bringt, und fehlt die Vermieter-Lust, spricht die Rechnung für den Verkauf.
Nicht Kaltmiete durch Kaufpreis von damals, sondern: Jahresnettokaltmiete minus nicht umlegbare Kosten (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Mietausfallwagnis, typisch 20 bis 25 Prozent) geteilt durch den heutigen Verkaufswert. Der ist Ihr wahres gebundenes Kapital, denn genau diesen Betrag könnten Sie freisetzen.
Wer sein selbst bewohntes Haus verkauft, verkauft steuerfrei (Verkaufsjahr plus zwei Vorjahre Eigennutzung, § 23 EStG). Wer erst vermietet, verliert diese Ausnahme: Der spätere Verkauf ist dann erst nach zehn Jahren ab Anschaffung steuerfrei, bei Wertsteigerungen ein fünfstelliger Unterschied. "Erst mal vermieten, später verkaufen" ist deshalb steuerlich oft die teuerste Reihenfolge.
Die stillen Posten: Instandhaltungsrücklage von 1 bis 2 Prozent des Gebäudewerts pro Jahr, Mietausfall- und Streitrisiko, eigener Zeitaufwand, Modernisierungsdruck durch Energetik-Anforderungen, und die geminderte Flexibilität, weil vermietete Objekte mit Abschlag verkaufen. Wer nur Kaltmiete gegen Kreditrate rechnet, rechnet sich reich.
Wenn die Nettorendite stimmt oder die Lage starkes Wertsteigerungspotenzial hat, wenn Sie die Vermieterrolle wollen oder professionell delegieren, wenn die Immobilie als Altersvorsorge oder für die Kinder gehalten werden soll, und wenn die Spekulationsfrist ohnehin schon abgelaufen ist, sodass das Steuerfenster keine Rolle mehr spielt.
Ja, aber zu Anleger-Konditionen: Vermietete Objekte erzielen meist 10 bis 30 Prozent weniger als freie, und der Verkauf läuft über Ertragswert und Faktor statt über Selbstnutzer-Emotionen. Wer diesen Weg plant, pflegt Miethöhe und Unterlagen von Anfang an, denn Anleger kaufen dokumentierten Ertrag.
Möglich und steuerlich anerkannt, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen beträgt (bei 50 bis 66 Prozent nur anteiliger Werbungskostenabzug). Es kombiniert Familiennutzen mit Steuereffekten, ersetzt aber keine Vermögensplanung: Für die Übertragungs-Frage sind Schenkung mit Nießbrauch oft die stärkeren Werkzeuge.
Mit den zwei Zahlen, die beide Szenarien tragen: dem heutigen Verkaufswert (kostenlose Ersteinschätzung) und der realistischen Marktmiete (Mietspiegel, Vergleichsangebote). Daraus folgen Nettorendite und freisetzbares Kapital, und erst dann lohnt der Blick auf Steuern, Lebensplan und die Detail-Leitfäden.
Heutiger Marktwert und realistische Miete: Die kostenlose Ersteinschätzung liefert die Basis, auf der Sie ehrlich vergleichen können.
Stand: August 2026 · Steuer-Abschnitte: fachliche Prüfung folgt mit Reviewer-Onboarding · Quellen: § 23 EStG, § 21 EStG (Vermietung), Mietspiegel der Kommunen
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